RS OGH 1953/2/11 2Ob115/53

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Veröffentlicht am 11.02.1953
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Norm

EheG §49 A1e

Rechtssatz

Wenn die aus Ungarn stammende Ehefrau mit den Kindern dorthin zurückgekehrt ist, hat sie sich damit für ihre Heimat entschieden und die Ehe aufgegeben. Die Verletzung der Folgepflicht muß auch unter diesen besonderen Umständen als schwere Eheverfehlung angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 115/53
    Entscheidungstext OGH 11.02.1953 2 Ob 115/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056262

Dokumentnummer

JJR_19530211_OGH0002_0020OB00115_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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