RS OGH 1950/5/6 2Ob105/50

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Veröffentlicht am 06.05.1950
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Norm

EheG §47
EheG §49

Rechtssatz

Im Zusammenleben der Ehefrau mit einem fremden Mann kann nicht außer dem Ehescheidungsgrund nach § 47 EheG auch noch der des ehrlosen und unsittlichen Verhalten im Sinne des § 49 EheG erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 105/50
    Entscheidungstext OGH 06.05.1950 2 Ob 105/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056414

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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