Norm
EheG §47Rechtssatz
Wenn eine Ehefrau unter dem Drucke von Drohungen sich einem Geschlechtsverkehr mit einem Offizier einer Besatzungsmacht hingibt, ist darin keine Eheverfehlung im Sinne der §§ 47 oder 49 EheG zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056397Dokumentnummer
JJR_19500920_OGH0002_0030OB00314_5000000_001