Norm
EheG §49 A1gRechtssatz
Es stellt keinen Scheidungsgrund dar, wenn die Gattin ihrem Mann verschweigt, daß sie während der Ehe genotzüchtigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0056675Dokumentnummer
JJR_19510629_OGH0002_0020OB00413_5100000_001