Norm
EheG §49 A1dRechtssatz
Schwere Eheverfehlung der Gattin, die durch das Verbrechen der falschen Zeugenaussage die Feststellung des wirklichen Vaters ihrer im Ehebruch empfangenen Kinder erheblich verzögert, um dadurch den Ehegatten finanziell (Unterhalt für die Kinder!) zu schädigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0056890Dokumentnummer
JJR_19600302_OGH0002_0050OB00019_6000000_001