RS OGH 1961/7/12 1Ob279/61

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Veröffentlicht am 12.07.1961
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Norm

EheG §49 A1e

Rechtssatz

Die Weigerung der Ehefrau, dem Ehegatten an den Dienstort zu folgen, ist eine schwere Eheverfehlung; dies auch dann, wenn sie der (sachlich durch nichts begründeten) Auffassung ist, sie werde in absehbarer Zeit eine Rückversetzung des Ehegatten erreichen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 279/61
    Entscheidungstext OGH 12.07.1961 1 Ob 279/61
    Veröff: EvBl 1961/454 S 574

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0056264

Dokumentnummer

JJR_19610712_OGH0002_0010OB00279_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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