RS Vwgh 1988/11/29 88/14/0136

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Veröffentlicht am 29.11.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 265;

Rechtssatz

Wenn der Nachsichtswerber nicht jene Umstände dartut, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten ergibt kann die Behörde keine Ermessensentscheidung treffen, sondern ist schon aus rechtlichen Erwägungen berechtigt, das Nachsichtsansuchen abzuweisen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0132).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140136.X03

Im RIS seit

29.11.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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