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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 265;Rechtssatz
Wenn der Nachsichtswerber nicht jene Umstände dartut, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten ergibt kann die Behörde keine Ermessensentscheidung treffen, sondern ist schon aus rechtlichen Erwägungen berechtigt, das Nachsichtsansuchen abzuweisen (Hinweis E 3.10.1988, 87/15/0132).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140136.X03Im RIS seit
29.11.1988