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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 196;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/16/0204 E 15. Oktober 1987 RS 7Stammrechtssatz
Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungslast und Beweislast naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache ist es, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 16.9.1986, 86/14/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150005.X01Im RIS seit
03.10.1988Zuletzt aktualisiert am
25.05.2016