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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 196;Rechtssatz
Die bloße Überschuldung kann allein noch nicht die Annahme rechtfertigen, daß die Einbringung von Abgaben beim Überschuldeten unbillig wäre. Vielmehr müßte in einem solchen Fall noch der Umstand hinzutreten, daß durch die Zahlung der fälligen Abgabenschuld die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens in Frage gestellt wird (Hinweis E 20.3.1969, 524/68). Allerdings könnte auch eine zumindest zum Teil bereits entrichtete Abgabenschuld gem § 236 Abs 2 BAO nachgesehen werden, wenn es sich um eine nach wie vor bestehende wirtschaftlich begründete Unbilligkeit handelte (Hinweis E 20.1.1987, 86/14/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150005.X04Im RIS seit
03.10.1988Zuletzt aktualisiert am
25.05.2016