RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0114

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1989/4, 221; ÖStZ 1989, 122;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0151 E 24. September 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles setzt lediglich voraus, daß ein wirtschaftliches Miißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt (Hinweis E 13.12.1985, 84/17/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150114.X02

Im RIS seit

03.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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