RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0132

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0070 E 17. Februar 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 5.11.1981, 3093/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150132.X03

Im RIS seit

03.10.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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