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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/15/0070 E 17. Februar 1983 RS 1Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 5.11.1981, 3093/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150132.X03Im RIS seit
03.10.1988