Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 196;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0003 E 28. Mai 1986 RS 1Stammrechtssatz
Die vage Möglichkeit künftighin erzielbarer Einkünfte und die damit verbundene Möglichkeit erfolgreicher Einbringungsmaßnahmen rechtfertigt für sich allein noch nicht die Verneinung der Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150005.X05Im RIS seit
03.10.1988Zuletzt aktualisiert am
25.05.2016