RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0005

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 196;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0003 E 28. Mai 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die vage Möglichkeit künftighin erzielbarer Einkünfte und die damit verbundene Möglichkeit erfolgreicher Einbringungsmaßnahmen rechtfertigt für sich allein noch nicht die Verneinung der Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150005.X05

Im RIS seit

03.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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