Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 265;Rechtssatz
Die Gewährung einer Nachsicht iSd § 236 Abs 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar und hat somit aus der Sicht des Bf billig, aus der der Abgabenbehörde zweckmäßig zu sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140136.X02Im RIS seit
29.11.1988