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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Wird der AbgPfl wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung und wegen Finanzordnungswidrigkeit verurteilt, und erreicht der nicht entrichtete Abgabenbetrag eine beträchtliche Höhe und erstreckt sich das steuerschädliche Verhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren, sind die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988130080.X02Im RIS seit
09.11.1988Zuletzt aktualisiert am
22.09.2009