RS Vwgh 1988/11/9 88/13/0080

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
FinStrG §34;
FinStrG §49;

Rechtssatz

Wird der AbgPfl wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung und wegen Finanzordnungswidrigkeit verurteilt, und erreicht der nicht entrichtete Abgabenbetrag eine beträchtliche Höhe und erstreckt sich das steuerschädliche Verhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren, sind die Voraussetzungen für die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130080.X02

Im RIS seit

09.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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