RS Vwgh 1988/9/23 85/17/0121

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Veröffentlicht am 23.09.1988
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1 impl;
LAO Stmk 1963 §183 Abs1;
LAO Stmk 1963 §183 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 123;

Rechtssatz

Der vom Abgabenpflichtigen in der Berufung ins Treffen geführte Umstand, er habe nicht die Möglichkeit gehabt, die Anzeigenabgabe auf die Inserenten zu überwälzen, weil diese sonst die Einschaltung eines Inserates unterlassen hätten, bewegt sich im Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses (Hinweis E 4.10.1985, 82/17/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170121.X06

Im RIS seit

23.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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