Index
L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §236 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 123;Rechtssatz
Der vom Abgabenpflichtigen in der Berufung ins Treffen geführte Umstand, er habe nicht die Möglichkeit gehabt, die Anzeigenabgabe auf die Inserenten zu überwälzen, weil diese sonst die Einschaltung eines Inserates unterlassen hätten, bewegt sich im Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses (Hinweis E 4.10.1985, 82/17/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170121.X06Im RIS seit
23.09.1988