RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0005

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1 impl;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 196;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0126/80 E 23. Februar 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Erlassung eines Nachsichtsbescheides ist die Rechtslage und Sachlage im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu berücksichtigen (bzgl der zugrundeliegenden neuen Rechtslage siehe bereits VwGH E 6.3.1978, 1211/77 id gleichen Rechtssache).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150005.X06

Im RIS seit

03.10.1988

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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