RS Vwgh 1988/11/9 88/13/0080

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Veröffentlicht am 09.11.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Eine Abgabennachsicht setzt unabdingbar voraus, daß die Einhebung der Abgabenschuldigkeiten unbillig ist. Erst wenn diese Unbilligkeit feststeht, kann die Abgabenbehörde die § 236 Abs 1 BAO eingeräumten Ermessens trotz erwiesener Unbilligkeit verwehren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130080.X01

Im RIS seit

09.11.1988

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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