RS Vwgh 1988/12/2 87/17/0326

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Veröffentlicht am 02.12.1988
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1 impl;
LAO Stmk 1963 §183 Abs1;

Rechtssatz

Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 15.10.1987, 86/16/0204).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170326.X05

Im RIS seit

02.12.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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