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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §236 Abs1 impl;Rechtssatz
Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 15.10.1987, 86/16/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170326.X05Im RIS seit
02.12.1988