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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 369; AnwBl 1989/9 S 576;Rechtssatz
Der Begründungspflicht gem § 93 Abs 3 lit a BAO ist nicht entsprochen, wenn die Behörde über die vom Abgabepflichtigen im Nachsichtsantrag behaupteten Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse keinerlei konkrete Sachverhaltsfeststellungen getroffen und den Nachsichtsantrag abgewiesen hat, ohne den von ihr a priori als geringfügig eingestuften Betrag in eine Relation zur konkreten wirtschaftlichen Situation des Abgabepflichtigen zu setzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150033.X01Im RIS seit
21.02.1989Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011