Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Da der Unbilligkeitstatbestand auf die Einhebung abstellt, kann mit einer Maßnahme nach § 236 BAO etwa dann nicht vorgegangen werden, wenn eine Abgabenvorschreibung zB zufolge unzutreffender Steuerbescheide als unbillig erscheint, dieselben jedoch nicht mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel bekämpft wurden (vgl Stoll aaO S 585 und die zitierte hg Jud).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130183.X03Im RIS seit
01.03.1989Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011