RS Vwgh 1989/3/1 88/13/0183

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Veröffentlicht am 01.03.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Da der Unbilligkeitstatbestand auf die Einhebung abstellt, kann mit einer Maßnahme nach § 236 BAO etwa dann nicht vorgegangen werden, wenn eine Abgabenvorschreibung zB zufolge unzutreffender Steuerbescheide als unbillig erscheint, dieselben jedoch nicht mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel bekämpft wurden (vgl Stoll aaO S 585 und die zitierte hg Jud).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130183.X03

Im RIS seit

01.03.1989

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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