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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 27;Rechtssatz
Wäre die Einhebung von Abgaben stets schon dann unbillig, wenn ihre Vorschreibung nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stünde, würde ein Abgabennachsichtsverfahren ein Rechtsmittelverfahren ersetzen bzw den Effekt der "Nachholung" eines versäumten RM haben, was aber nicht Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130201.X02Im RIS seit
17.05.1989