RS Vwgh 1989/5/17 85/13/0201

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 27;

Rechtssatz

Wäre die Einhebung von Abgaben stets schon dann unbillig, wenn ihre Vorschreibung nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stünde, würde ein Abgabennachsichtsverfahren ein Rechtsmittelverfahren ersetzen bzw den Effekt der "Nachholung" eines versäumten RM haben, was aber nicht Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130201.X02

Im RIS seit

17.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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