RS Vwgh 1989/5/17 85/13/0201

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Veröffentlicht am 17.05.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990/1, 27;

Rechtssatz

Selbst ein Abgehen des GH von seiner bisherigen Rsp durch einen VS führt nicht dazu, daß sämtliche auf der bisherigen Rsp beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130201.X01

Im RIS seit

17.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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