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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1979/21, 400;Rechtssatz
Da eine Abgabennachsicht das Erlöschen der Steuerschuld bewirkt, kommt sie in den Fällen eines Gesamtschuldverhältnisses allen Gesamtschuldnern gleichermaßen zugute. Daraus folgt, daß die Voraussetzungen für eine Abgabennachsicht in solchen Fällen bei allen Gesamtschuldnern gegeben sein müssen (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985130122.X01Im RIS seit
29.03.1989