RS Vwgh 1989/3/29 85/13/0122

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Veröffentlicht am 29.03.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1979/21, 400;

Rechtssatz

Da eine Abgabennachsicht das Erlöschen der Steuerschuld bewirkt, kommt sie in den Fällen eines Gesamtschuldverhältnisses allen Gesamtschuldnern gleichermaßen zugute. Daraus folgt, daß die Voraussetzungen für eine Abgabennachsicht in solchen Fällen bei allen Gesamtschuldnern gegeben sein müssen (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0092).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130122.X01

Im RIS seit

29.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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