Rechtssatz: Eine Verkehrsunzuverlässigkeitsprognose von zweieinhalb Jahren bei einem Alkounfall (1,74 Promille) mit Todesfolge ist selbst bei einem über sieben Jahre zurückliegenden Alkoholereignis (0,42 mg/l) deutlich überzogen. Festsetzung auf 13 Monate vom Ereignis aus. mehr lesen...
Zu Spruchpunkt I.: Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 28.03.2006, Zl 703-4-388-2006-FSE, wurde Frau G. P. die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von sieben Monaten, gerechnet ab dem 17.03.2006, entzogen. Weiters wurde ihr das Lenken eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges oder eines Invalidenkraftfahrzeuges auf die Dauer des Entzugs der Lenkberechtigung verboten. Es wurde ihr weiters das Recht aberkannt, von einer allfällig... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall hat die Polizei sowohl das Bezirksgericht M als auch die Bezirkshauptmannschaft B über einen in der Anzeige näher beschriebenen Verkehrsunfall informiert. Dem strafgerichtlichen wie auch dem verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren lag ein und derselbe Sachverhalt zugrunde. Das gerichtliche Strafverfahren wurde nach Bezahlung eines Geldbetrages mittels Diversion beendet. Dabei hat der Bezirksanwalt die Alkoholbeeinträchtigung der Beschuldigten zwar mitgeprüft,... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch eine Diversion nach § 90c Abs 5 StPO gilt als Verurteilung des Beschuldigten (siehe Thienel ? Hauenschild: ?Verfassungsrechtliches `ne bis in idem` und seine Auswirkung auf das Verhältnis von Justiz- und Verwaltungsstrafverfahren", Teil II, JBl 2004, 153 ff). mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.07.2004 um 14.45 Uhr Tatort: B./Z., Ortsteil I., Kreuzung von Gemeindestraßen, auf Höhe HNr 2 Fahrzeug: PKW, XY (D) Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges trotz des Vorschriftszeichens ?Vorrang geben? durch Einbiegen zwei Radfahrer zu unvermitteltem Bremsen bzw Ablenken der Fahrzeuge genötigt. In weiterer Folge kam es zu einem Verkehrsunfall mit Personens... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Subsidiaritätsklausel des § 99 Abs 6 lit c StVO, derzufolge eine Verwaltungsübertretung nur vorliegt, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, stellt nicht auf eine Identität der Tatbestände jener Normen ab, die für eine Ahndung der Tat durch die Verwaltungsstrafbehörde auf der einen und das Gericht auf der anderen Seite in Betracht kommen. Entscheidend ist vielmehr, ob das den Tatbestand einer Verwalt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, vom 16.1.2002 wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe am 24.6.2000 um 08:50 Uhr in Wien, S-gasse, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-82 das Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,41 mg Alkohol/pro 1 Liter Atemluft) gelenkt. Der Bw habe dadurch § 5 Abs 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) iVm § 99 Abs 1b StVO 1960 verletzt. Wegen dieser Ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 34 Abs 2 StPO beinhaltet eine Durchbrechung des an sich gemäß § 34 Abs 1 StPO vorherrschenden Legalitätsprinzips und erteilt den Strafverfolgungsbehörden nur eine rein interne Ermächtigung, in gewissen, in den in der bezogenen Gesetzesstelle vorgesehenen Fällen von der Verfolgung strafbarer Handlungen abzusehen (siehe Mayerhofer-Rieder, StPO, 3. Auflage, Anmerkung 1 zu § 34). Der Staatsanwalt kann, wenn dem Beschuldigten mehrere Taten zur Last liegen, von ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Gebührenpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetz 1996 bezieht sich auf Kurzparkzonen im Sinne des § 25 StVO. Nach dieser Bestimmung (vgl. deren Absatz 1) erstreckt sich die Kurzparkzone auf "Straßen". Darunter sind aber nach der Definition des § 2 Abs. 1 Z 1 StVO Landflächen zu verstehen, die für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind; nach § 2 Abs. 1 Z 10 StVO ist der Gehsteig ein Teil der Straße. Im Übrigen liegt eine Verwaltungsübertr... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht jedes Auffahren rechtfertigt bzw. indiziert eine Übertretung nach § 18 Abs. 1 StVO. Es bedarf hiefür konkreter Weg-Zeit-Geschwindigkeit-Beziehungen. mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 3.3.2000 um 13.20 Uhr in J, Bezirk J, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen (PKW) dieses mehrspurige Fahrzeug in der Kurzparkzone zum Halten oder Parken abgestellt, ohne das Fahrzeug für die Dauer des Abstellens mit einem Parkschein versehen zu haben. Hiedurch habe der Berufungswerber eine Übertretung des § 2 Abs 1 Z 1a KurzparkzonenüberwachungsVO begangen und wurde hiefür gemäß § 99 A... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Übertretung des § 2 Stmk ParkgebG sind das Parken in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, wobei unter "Parken" das Stehen lassen eines Fahrzeuges über 10 Minuten verstanden wird (§ 2 Abs 1 Z 28 StVO). Daher stellt der Tatverhalt, wonach ein PKW am 3.3.2000 um 13.20 Uhr "zum Halten oder Parken" in einer "Kurzparkzone" ohne Parkschein abgestellt war, keine Umschreibung einer Übertretung nach § 2 Stmk ParkGebG dar. Dem Berufungswerber hätte... mehr lesen...
Rechtssatz: Der vom Beschuldigten vorgebrachten Behauptung, Parkgebühren seien keine Abgaben und es gelte für sie daher nicht die einjährige Verjährungsfrist, ist nicht zuzustimmen. In diesem Sinne wird in § 5 des Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetzes der zur Entrichtung der Parkgebühr Verpflichtete "Abgabenschuldner" genannt und auch § 99 Abs 6 lit d StVO spricht von einem abgabenrechtlich strafbaren Tatbestand. Durch diese Bestimmungen ist daher klargestellt, dass die Nichtentricht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 18.7.1999 um 13.10 Uhr als Lenker des Pkws mit dem Kennzeichen RE-1 auf der B 198 Lechtaler Straße in Obergiblen, Gemeindegebiet Elbigenalp, bei km 39,060 zu dem vor ihm fahrenden Motorradfahrer P. H., Motorrad Kennzeichen SG (CH) keinen solchen Abstand eingehalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, wobei er bei km 39,060 auf das vor ihm fahrende, die Geschwin... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 11.10.1998, um 23,20 Uhr in Graz, Triesterstraße, in Höhe des Straßenbeleuchtungsmastens Nr. 2675 als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen GU, dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 1,10 mg/l" und habe er dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit a in Verbindung mit § 5 Abs 1 Straßenverkehrsordnung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lenken eines PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand stellt nach der Subsidiaritätsbestimmung des § 99 Abs 6 lit c StVO eine Verwaltungsübertretung dar, wenn sich der gerichtliche Freispruch "mangels Schuldbeweises" ausschließlich auf die technische Nachvollziehbarkeit des Verkehrsunfalles gründet. So lagen im konkreten Fall eine Idealkonkurrenz von Straftaten, nämlich der Verdacht der Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch und der Verdacht des alkoholisierte... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Anwendung des §99 Abs6 litc StVO 1960 kommt es nicht darauf an, ob über den in Frage kommenden Tatbestand ein gerichtliches Verfahren auch tatsächlich durchgeführt wurde, sondern vielmehr darauf, ob seine Aburteilung durch das Gesetz in die Zuständigkeit der Gerichte fällt. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 19.10.1998, Zl.: III/S-24098/98, wurde gemäß § 69 Abs 1 AVG der Antrag auf Wiederaufnahme des mit Strafverfügung rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zur selben Geschäftszahl abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob J R durch seinen Rechtsvertreter innerhalb offener Frist Berufung und bringt in dieser zusammenfassend vor, dass die Bundespolizeidirektion Graz übersehe, dass er in seinem Antrag auf Wiederaufnahme des ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfolgungsverzicht der Staatsanwaltschaft nach § 6 Abs 1 JGG (Jugendgerichtsgesetz) impliziert wie die Einstellung des gerichtlichen Strafverfahrens nach § 42 Abs 1 StGB, dass die dem jugendlichen Beschuldigten zur Last gelegte Tat (§ 38 Abs 4 StVO, Verkehrsunfall mit Personenschaden) eine in die Zuständigkeit der Gerichte fallende strafbare Handlung bildet. Daher lag im Sinne des § 99 Abs 6 lit c StVO keine Verwaltungsübertretung vor. Dies führt im rechtskräftigen Verwalt... mehr lesen...
I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 18.09.1996 um 06.45 Uhr das Fahrzeug mit dem Kennzeichen JU-2HYG (LKW) auf der L 514a, auf Höhe StrKm 0,100, Gemeindegebiet Oberzeiring, Bezirk Judenburg, in Fahrtrichtung Möderbrugg gelenkt und dabei die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sichtverhältnissen angepaßt, wodurch der Berufungswerber die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren und ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurden beide Unfallbeteiligte wegen des Verdachtes der Übertretung gemäß § 88Abs 1 StGB der Staatsanwaltschaft Leoben zur Anzeige gebracht, weil sie am Unfallort nicht die den Straßenverhältnissen entsprechende Geschwindigkeit - Fahren auf halbe Sicht - eingehalten und damit bestimmte Personen fahrlässig am Körper verletzt hätten. Andere Beweggründe für die Strafanzeige sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Die unfallkausale Außerachtlassung der Vorschrift... mehr lesen...
Rechtssatz: Erklärt der Berufungswerber selbst, im konkreten Fall nicht Straßenerhalter zu sein, so kann er aus der Regelung des § 100 Abs 6 StVO eine Legitimation zur Geltendmachung privatrechtlicher Ansprüche nicht ableiten. Eine Entscheidung über die aus einer Übertretung nach § 99 StVO abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche eines Geschädigten gegen den Beschuldigten ist nach § 100 Abs 6 StVO auf diesbezügliche Ansprüche des Straßenerhalters beschränkt. Gleichartige Ansprüche anderer ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs.2 StVO 1960 darf der Lenker eines Fahrzeuges, sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, auf Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren. Gemäß § 99 Abs.2 lit.c StVO 1960 begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 500 S bis 30.000 S, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von 24 Stunden bis zu 6 Wochen zu bestrafen, wer als Lenker eines Fahrzeuges... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinterläßt der Beschuldigte an Stelle einer Parkscheibe, die im Sinne des § 2 Abs 2 der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung ausgeführt hätte sein müssen und anstelle der Vorgaben, wie sie im § 1 Abs 1 lit a iVm Abs 2 dieser Verordnung festgelegt sind, im PKW an der Tatörtlichkeit lediglich einen Zettel, auf dem die Ankunftszeit "09.50 Uhr" vermerkt war, so stellt die gewählte Variante der "Ankunftszeit in Zahlen" kein vom Gesetz- bzw Verordnungsgeber gewolltes ausreichendes un... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich der Nötigung zum Abbremsen vertritt der unabhängige Verwaltungssenat die Auffassung, daß hiedurch ein gerichtlich strafbarer Tatbestand vorliegt. Diesbezüglich wurde mit h. Schreiben vom 10.9.1996 der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft W zur Kenntnis gebracht und wird von dieser ein gerichtliches Strafverfahren eingeleitet. Nach § 99 Abs.6 lit.c StVO 1960 liegt eine Verwaltungsübertretung nicht vor, wenn eine in Abs.2, 2a, 2b, 3 oder 4 bezeichnete Tat den Tatbestan... mehr lesen...
Beachte VwGH 11.1.1984, 83/03/0190 Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde das gerichtliche Strafverfahren gegen den Beschuldigten aus dem Grunde des §42 StGB nach §90 Abs1 StPO eingestellt. §42 StGB beinhaltet einen sachlichen Strafausschließungsgrund. Eine Beschlußfassung im Sinne dieser Gesetzesstelle kommt nicht in Betracht, wenn eine (gerichtlich) strafbare Handlung nicht gegeben ist. Die Anwendung des §42 StGB setzt somit voraus, daß die dem Verfahren zugrundeliegende Tat eine i... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Argumentation des Berufungswerbers, daß hier ein Strafausschließungsgrund iSd § 99 Abs.6 lit.c StVO 1960 vorläge, wird nicht beigetreten. Die glaubhaft gemachte Verurteilung vor dem Landesgericht L erfolgte wegen § 269 Abs.1 erster Fall StGB. Es handelt sich dabei um den strafbaren Tatbestand des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und ist nach dieser Bestimmung strafbar, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder wer einen Beamten mit Gewalt oder durch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde über einen Beschuldigten wegen der zwei gesondert strafbaren Delikte gemäß § 4 Abs. 2 erster Satz (Unterlassung der Hilfeleistung) einerseits bzw. zweiter Satz (Nichtverständigung der Sicherheitsdienststelle) StVO andererseits von der belangten Behörde lediglich eine Gesamtstrafe verhängt und ergibt sich in der Folge, daß das Verfahren wegen der Übertretung des § 4 Abs. 2 erster Satz StVO im Hinblick auf den Vorbehalt des § 99 Abs. 6 StVO (vorliegende Zweifel, ob nicht so... mehr lesen...
Rechtssatz: § 99 Abs 2 lit a StVO erfaßt Lenker, deren Verhalten am Unfallsort zum Unfall kausal ist, sofern sie den Bestimmungen des § 4 Abs 1 und 2 StVO zuwiderhandeln. Nicht erfaßt diese Strafdrohung Lenker, die der Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO zuwiderhandeln; die diesbezügliche Strafdrohung findet sich im § 99 Abs 3 lit b. Aus den Gesetzesmaterialien ("Bericht des Handelsausschußes") ergibt sich, daß ein fahrerflüchtiger Beschädiger von Verkehrsleiteinrichtungen auch dann straffrei s... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Einführung der Bestimmung des § 99 Abs 6 lit d StVO wonach eine Verwaltungsübertretung nicht vorliegt, wenn eine Zuwiderhandlung gegen § 25 Abs 3 leg cit oder gegen eine aufgrund des § 25 Abs 1 und 4 leg cit erlassene Verordnung auch einen abgabenrechtlichen Tatbestand bildet, wird klargestellt, daß derjenige, der das Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone weder mit einem Parkschein noch mit einer Parkscheibe aufstellt, lediglich einen abgabenrechtlichen Str... mehr lesen...