Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

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356 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 356

TE UVS Tirol 2005/03/30 2005/15/0490-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen wie folgt:   ?Tatzeit: 08.09.2004 um 05.45 Uhr Tatort: Freiland Berwanger-Namloser-Landesstraße L 21, km 3.310 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da Sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gemacht haben, Ihre körperliche und geistige Verfassung zum Unfallszeitpunkt festzu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 30.03.2005

TE UVS Tirol 2005/03/23 2005/21/0481-2

Mit Straferkenntnis des Bezirkshauptmannes von Kufstein vom 12.01.2005, Zl VK-16415-2004, wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 13.08.2004 gegen 14.40 Uhr Tatort: Gemeinde Kufstein, B171, Kreisverkehr, auf Höhe Salurner Straße 27 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY (D)   Sie sind mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.03.2005

TE UVS Tirol 2005/02/15 2004/14/015-5

Mit dem Straferkenntnis wurde Nachstehendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 22.07.2003 um 10.15 Uhr Tatort: Ehrwald/Hauptstraße 1 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl Sie auch dem Geschädigten Ihren Namen und Ihre Anschrift nicht nachgewiesen haben.   Der Beschuldigte hat dadurch folgende Rechtsvorschrif... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.02.2005

TE UVS Tirol 2005/01/25 2004/13/222-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 01.10.2004, 14.45 Uhr Tatort: Gemeinde Ellmau, Wald 1 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle verständigt. obwohl Sie auch dem Geschädigten Ihren Namen und Ihre Anschrift nicht nachgewiesen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 25.01.2005

TE UVS Wien 2005/01/20 03/P/46/9738/2003

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei am 15.7.2003 um 16.15 Uhr in Wien, S-gasse, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen MI-2 an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden beteiligt gewesen und habe 1) es unterlassen, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von diesem Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen, obwohl er und der andere Unfallbeteiligte einander nicht Namen und Adresse nachgewiesen hätten und 2) e... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.01.2005

RS UVS Wien 2005/01/20 03/P/46/9738/2003

Rechtssatz: Dass der Berufungswerber nach den Ausführungen des Sachverständigen in der Verhandlung den von ihm verursachten Verkehrsunfall mit Sachschaden weder akustisch noch haptisch hätte wahrnehmen müssen, vermag ihn nicht zu entlasten, war doch der Berufungswerber ? wie auch der Sachverständige treffend festgestellt hat ? verpflichtet, an einer derart engen Straßenstelle nicht nur besonders langsam und sorgfältig zu fahren, sondern auch durch regelmäßigen Blick in die eigens dafür vor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.01.2005

TE UVS Tirol 2005/01/19 2005/28/0019-1

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 2.12.2004, Zahl VK-25822-2004, wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt vorgeworfen:   ?Tatzeit: 29.8.2004 um 20.00 Uhr Tatort: Ortsgebiet von Wattens, Volderer Weg, gegenüber Haus Nr XY Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei oder Gendarmeriedienstelle verständ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 19.01.2005

RS UVS Kärnten 2005/01/18 KUVS-1105-1106/5/2004

Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte als Lenker eines Pkw bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall hätte erkennen können, weil es aufgrund des Umstandes, dass am Fahrzeug des Beschuldigten die Stoßstange nicht beschädigt wurde, eher unwahrscheinlich ist, dass der Fahrzeuglenker die Berührung mit einem anderen Fahrzeug hätte wahrnehmen können und auch am Fahrzeug des Beschuldigten kein Schaden entstanden ist, so... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.01.2005

RS UVS Kärnten 2005/01/17 KUVS-1730-1731/10/2004

Rechtssatz: Die Beschuldigte hätte bei gehöriger Aufmerksamkeit einen von ihr verursachten Verkehrsunfall im Zuge eines Ausparkvorganges bemerken müssen,  wenn das Anstoßgeräusch auch im angrenzenden Schulgebäude hörbar war und diese auch wegen eines ?Geräusches" kurzfristig aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist. Schlagworte Ausparken, Verkehrsunfall beim Ausparken, gehörige Aufmerksamkeit, Meldepflicht, Gendarmerie, Polizei mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.01.2005

TE UVS Tirol 2005/01/13 2004/18/226-1

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 16.05.2003 um 14.30 Uhr Tatort: Wiesing, auf der Achenseestraße B-181, km 2,400, Fahrtrichtung Süden Fahrzeug: Wohnmobil, beh. Kennzeichen: XY   1) Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl Sie auch dem G... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 13.01.2005

TE UVS Tirol 2005/01/05 2004/14/192-01

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er sei am 11.08.2004 um 11.30 Uhr in Pettnau, auf der A 12, bei km 95.000 km am Parkplatz Rosenberger, mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl er auch dem Geschädigten seinen Namen und seine Anschrift nicht nachgewiesen habe.   Dadurch habe der Berufungswerber eine Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 05.01.2005

TE UVS Tirol 2004/12/27 2004/15/087-5

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 13.01.2004 um 02.55 Uhr in Neustift i St auf dem Schulweg auf Höhe der HNr XY in Richtung talauswärts mit dem Fahrzeug Kombinationskraftwagen XY mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl er auch dem Geschädigten seinen Namen und seine Anschrift nicht nachgewie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 27.12.2004

TE UVS Tirol 2004/12/23 2004/24/027-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: 02.06.2003 um 14.30 Uhr Tatort: Gemeinde Kössen, Niederachen, vor Einfahrt zu Haus Nr. 1 Oa (G. J.) Fahrzeug: Zugmaschine mit Heuwagenangänger, XY   1. Sie haben nach einem Verkehrsunfall, mit dem Ihr Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang stand, das von Ihnen gelenkte Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2. Sie haben es unterlassen, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.12.2004

RS UVS Oberösterreich 2004/12/23 VwSen-160032/12/Br/Gam

Rechtssatz: Diversionelle Erledigung eines gerichtlichen Strafverfahrens erzeugt keine Bindung im Verwaltungsstrafverfahren. Beweiswürdigung im Sinne objektiver Anhaltspunkte für ein Unfallereignis. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.12.2004

TE UVS Tirol 2004/12/21 2004/14/193-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Nachstehendes vorgeworfen:   Tatzeit: 28.9.2004, gegen 18.15 Uhr Tatort: Gemeinde Wiesing, auf der Inntalautobahn A 12, Höhe km 38.000 Fahrzeug: Personenkraftwagen, mit dem Kennzeichen XY (D)   Sie sind als Lenkerin des angeführten Fahrzeuges mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, ob... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 21.12.2004

TE UVS Tirol 2004/11/30 2004/29/075-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt spruchgemäß zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 18.5.2004 um ca 17.15 Uhr Tatort: Innsbruck, Innrain in nordöstlicher Richtung auf der Höhe des Hauses Innrain Nr 7 Fahrzeug: LKW, XY   1. Sie haben es unterlassen, nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang stand, die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 30.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/29 2004/17/155-2

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgendes zur Last gelegt:   ?Sie sind am 22.09.2003, gegen 15.50 Uhr, mit dem von Ihnen gelenkten PKW, amtlichen Kennzeichen XY (A), im Gemeindegebiet von Innsbruck, auf der Burgenlandstraße in Richtung Osten fahrend, im Kreuzungsbereich Burgenlandstraße/Amraser Straße mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden, bei dem ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde.   Sie haben es unterlassen: 1. nach... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.11.2004

RS UVS Kärnten 2004/11/08 KUVS-315/4/2004

Rechtssatz: Es ist nicht ausreichend, wenn der Beschuldigte als Verursacher eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden an die Haustüre des Geschädigten anklopft, um seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Schlagworte Meldepflicht, Klopfen an Haustüre, Sachschaden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.11.2004

TE UVS Wien 2004/10/13 03/P/34/4832/2004

Der Berufungswerber ist als Lenker des PKW W-35 im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden am 30.3.2003 (im Straferkenntnis erkennbar unrichtig 30.3.2004), 20.45 Uhr, in Wien, S-straße wegen unterlassener Unfallmeldung, Lenken des KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand sowie wegen Verletzung der Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes (infolge eines getätigten Nachtrunks) bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/13 03/P/34/4832/2004

Rechtssatz: Das bloße Hinterlassen eines Verständigungszettels an einem der beschädigten Fahrzeuge, ohne seinen Namen und seine Anschrift allen Geschädigten nachgewiesen zu haben, berechtigt nicht zur Unterlassung der Polizeiunfallmeldung. Ein allfälliger diesbezüglicher Rechtsirrtum ist jedenfalls als verschuldet anzusehen, muss es doch jedermann klar sein, dass nicht nachprüfbare, leicht entfernbare Daten an einem Fahrzeug nicht ausreichen, um diesem, geschweige denn allen Geschädigten S... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.10.2004

RS UVS Wien 2004/10/13 03/P/34/4832/2004

Rechtssatz: Ein Lenker, der hinsichtlich der erfolgten Beschädigung von drei Fahrzeugen die Beschädigung jener beiden ableugnet, an denen er keinen eigene Verständigungszettel hinterlässt, sodass eine sichere Zurechnung seiner Person zur Beschädigung aller Fahrzeuge nur aufgrund der zufälligen Wahrnehmung eines Passanten möglich wird, kann sich zu Recht auf einen solch geringen Unrechts- und - ungeachtet seines Rechtsirrtums - Schuldgehalt seiner Tat nicht berufen, wodurch ein Absehen von ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.10.2004

RS UVS Oberösterreich 2004/09/17 VwSen-109932/4/Br/Wü

Rechtssatz: Die Weiterfahrt eines unverschuldet an einem Auffahrunfall Beteiligten in der irrigen Annahme, dass das Stoßereignis vom Abrutschen von der Kupplung ausging, verstößt hier nicht gegen § 4 Abs. 5 StVO. Ein Verstoß gegen die rechtzeitige Meldepflicht kann hier nicht zur Last gelegt werden, selbst wenn die Meldung des Unfalls erst nach einer Stunde erfolgte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.09.2004

RS UVS Kärnten 2004/09/14 KUVS-2033-2035/11/2003

Rechtssatz: Wird die Beschuldigte nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und nach vier erfolglosen Atemalkoholtests sowie nach ihrem Einwand die Unfallfolgen betreffend (Verletzungen am Kinn und der Unterlippe) und einer abgeklungenen Lungenerkrankung  vom Meldungsleger dem Amtsarzt vorgeführt, sodann an der Beschuldigten eine klinische Untersuchung durchgeführt, sind rechtlich gesehen die vom Meldungsleger ursprünglich verlangten Atemalkoholuntersuchungen als gegenstandslos anzusehen, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.09.2004

RS UVS Kärnten 2004/09/02 KUVS-1090-1091/6/2004

Rechtssatz: Steht aufgrund des durchgeführten Beweisverfahrens fest, dass der Berufungswerber mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang steht, ist jedoch ein sicherer Nachweis dafür, dass der Berufungswerber den Verkehrsunfall, somit die  Berührung zwischen den beiden Kraftfahrzeugen hätte wahrnehmen oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen, nicht möglich, so ist der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstell... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.09.2004

TE UVS Wien 2004/08/23 03/P/34/5472/2002

Die Berufungswerberin ist wg. unterlassener Verkehrsunfallsmeldung bestraft worden. Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegen die Berufungswerberin diesbezüglich ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie sind am 30.11.2001 um ca. 14.00 Uhr in Wien, S-Strasse als Lenkerin des KFZ mit dem Kennzeichen W-89 an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und haben es unterlassen die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub vom Unfall in Kenntnis zu setze... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/23 03/P/34/5472/2002

Rechtssatz: Lassen Schadensbeschreibungen, die teils ohne Beiziehung des Geschädigten, teils ohne unmittelbare Besichtigung erfolgen, eine genaue Zuordnung der behaupteten Unfallfolgen nach Lage, Art und Ausmaß ebenso wenig zu wie die wechselnden, unpräzisen Angaben des einzigen die Beschädigung behauptenden unmittelbaren Tatzeugen, kann eine Bestrafung nach § 4 Abs 5 StVO 1960 nicht erfolgen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.08.2004

RS UVS Wien 2004/08/23 03/P/34/5472/2002

Rechtssatz: Wird vom Halter des Fahrzeugs - wenn auch aufgrund diverser ?Vorschäden" - keine Verkehrsunfallsanzeige erstattet, sind von einem Zeugen ohne direkte Sichtmöglichkeit auf die vermutete Schadensstelle einem Vorfall zugeordnete Fahrzeugschäden in der Regel keine ausreichende Grundlage für eine Bestrafung nach § 4 Abs 5 StVO 1960. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/08/05 KUVS-2001-2002/5/2003

Rechtssatz: Bestehen erhebliche Zweifel, ob der Beschuldigte bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und einen von ihm verursachten Sachschaden, nämlich eine Beschädigung an der Fahrzeugstoßstange einer Dritten, hat erkennen können, so hat der Beschuldigte eine Verletzung des § 4 Abs 1 lit a StVO und § 4 Abs 5 StVO nicht zu verantworten und ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Verkehrsunfall, Sachschaden, Stoßstange, in dubio... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 05.08.2004

RS UVS Kärnten 2004/07/01 KUVS-447-448/4/2004

Rechtssatz: Ergibt das durchgeführte Beweisverfahren, dass der Berufungswerber - als Lenker des Kraftfahrzeuges - als Verursacher des Sachschadens anzusehen ist, lässt sich jedoch ein sicherer Nachweis dafür, dass der Berufungswerber die Berührung und somit den Verkehrsunfall mit Sachschaden hätte wahrnehmen oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen nicht erbringen, ist der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Sch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.07.2004

TE UVS Tirol 2004/06/28 2004/14/102-1

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehend wiedergegebener Sachverhalt vorgeworfen:   ?Tatzeit: 21.09.2003 um 16.00 Uhr Tatort: Schönberg im Stubaital, auf der A13 bei km 8.300 auf der Richtungsfahrbahn Brenner Fahrzeug: Omnibus, XY   Sie sind mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und haben nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl sie dem Geschädigte... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.06.2004

Entscheidungen 31-60 von 356