RS UVS Kärnten 2004/11/08 KUVS-315/4/2004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.2004
beobachten
merken
Rechtssatz

Es ist nicht ausreichend, wenn der Beschuldigte als Verursacher eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden an die Haustüre des Geschädigten anklopft, um seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen.

Schlagworte
Meldepflicht, Klopfen an Haustüre, Sachschaden
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten