Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 7 StVO darf ein Wartepflichtiger die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang weder zum unvermitteltem Bremsen noch zum Ablenken ihres Fahrzeuges nötigen. Durch das Verlassen einer Radfahranlage iSd § 2 Abs. 1 Z 11b StVO und dem anschließend fahrendem Überqueren eines Zebrastreifens befindet sich auch ein Radfahrer nicht mehr im Vorrang, da der Schutzweg gem. §9 Abs. 2 StVO ausschließlich Fußgängern vorbehalten und nur diesen das ungehinderte Queren der Fahrbahn zu erm... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Formulierung ?Sie haben durch --- den Vorrang des --- verletzt, wodurch es anschließend zum gegenständlichen Verkehrsunfall kam? schließt das Tatbestandselement des § 19 Abs 7 StVO, also den Umstand, dass der Wartepflichtige den Vorrangberechtigten zu unvermitteltem Bremsen oder zu Ablenken des Fahrzeuges nötigt, nicht in sich ein. Denn die Ursache des Unfalles musste nicht unbedingt darin liegen, dass der Vorrangberechtigte zu einem unvermittelten Bremsen oder zum Ablenke... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein im Nachrang befindlicher Verkehrsteilnehmer darf in eine bevorrangte Verkehrsfläche nur einfahren, wenn er durch gehörige Beobachtung des bevorrangten Verkehrs in seiner tatsächlichen Gestaltung sich Gewissheit verschafft hat, dies ohne Gefährdung oder auch nur Behinderung bevorrangter Verkehrsteilnehmer unternehmen zu können, wobei der Vorrang dem Vorrangberechtigten bis zum vollständigen Verlassen der bevorrangten Straße zusteht. Der Wartepflichtige hat daher den Vorrang ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 09.06.2008, Zahl: 2/S-21.819/08, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 01.04.2008 zwischen 18.00 Uhr und 18.01 Uhr in G, P, auf Höhe der Kreuzung mit der T, als Lenker des Pkw mit dem Kennzeichen 1.) um 18.00 Uhr den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich davon zu überzeugen, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei und 2.) um 18.01 Uhr erneut den Fahrstreifen gewechselt, ohne sich davon z... mehr lesen...
Rechtssatz: § 11 StVO regelt ausschließlich die Änderung der Fahrtrichtung und den Wechsel des Fahrstreifen; er befasst sich daher nicht mit den Bestimmungen, die den Vorrang der Fahrzeuge regeln (vgl VwGH 15.11.1976, 1181/75). Biegt somit ein LKW-Lenker, der gemäß § 19 Abs 4 StVO nach dem Vorschriftszeichen "Vorrang geben" wartepflichtig ist, von der von rechts kommenden Zufahrtsstraße in die bevorrangte Straße ein und nötigt dabei eine auf dieser Straße in dieselbe Richtung fahrende Vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe am 09.11.2006 um 11:50 Uhr in Eugendorf, auf der B1 Wiener Straße bei km 290,210 als Wartepflichtiger und nach links in die Kraihamerstraße einbiegender Fahrzeuglenker mit dem Kennzeichen XXX (A) den entgegenkommenden und richtungsbeibehaltenden Vorrangberechtigten (XXX), welcher die Busspur befahren hat, durch Einbiegen zu unvermitteltem Bremsen des Fahrzeuges genötigt. Sie habe dadu... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch verbotswidriges Befahren der Busspur verliert der Unfallgegner seinen Vorrang gemäß § 19 Abs 5 StVO nicht (vgl VwGH 16.10.2003, 2001/03/0242). Die Beschuldigte hätte nämlich jederzeit mit einem Fahrzeug (Bus oder Taxi) rechnen müssen, welches die Busspur benützen darf. Ein Linksabbiegen darf aber nur dann durchgeführt werden, wenn der benachrangte Lenker mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass er dadurch keinen im Vorrang befindlichen Lenker eines entgegenkommenden Fahrz... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Irrtum ist die Beschuldigte, wenn sie unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16.10.2003, Zl 2001/03/0242, vermeint, eine Vorrangverletzung deshalb nicht begangen zu haben, weil sie den Unfallgegner wegen des im Gegenverkehr anhaltenden Lkw nicht früher sehen konnte. Nach dieser Entscheidung (die der ständigen Judikatur des VwGH entspricht) ist eine Vorrangverletzung nur dann nicht anzunehmen, wenn der Vorrangberechtigte auch bei gehöriger Aufmerksa... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Beschuldigte eine ausreichende Sicht auf entgegenkommende Fahrzeuge auf der Busspur erst unmittelbar vor Erreichen dieser Spur gehabt hätte, hätte sie folglich den Linksabbiegevorgang an der Sperrlinie vor der Busspur unterbrechen und sich gegebenenfalls zentimeterweise bis zu dem Punkt vortasten müssen, an dem eine ausreichende Sicht (dh über mindestens 25 bis 30 m) auf den herannahenden Verkehr bestanden hat (vgl VwGH 14.12.1988, 88/03/0086). Schlagworte Linksabbi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 13.09.2007, GZ.: 2/S-46.031/06, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 09.10.2006 um 08.35 Uhr in G, P Nr. 30, Grundstücksausfahrt, in Richtung Osten fahrend, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen als Wartepflichtiger durch das Herausfahren aus einer Grundstücksausfahrt und in weiterer Folge Einbiegen nach links in die P, einem Fahrzeug (Motorfahrrad), das sich im fließenden Verkehr befunden habe, nicht den Vorrang gegeben... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Wartepflichtige darf, wenn ein Vorrangberechtigter ihm gegenüber auf seinen Vorrang verzichtet, nicht darauf vertrauen, dass sich andere Vorrangberechtigte ebenfalls an den Verzicht halten (vgl. OGH 05.12.1972, 8Ob241/72, ZVR 1974/62). Nach der Bestimmung des § 12 Abs 5 StVO dürfen, wenn Fahrzeuge vor Kreuzungen und dergleichen angehalten werden, die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorbeifahren, u... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 13.10.2005, GZ.: 15.1 7395/2003, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 01.08.2003 um 18.37 Uhr in S, bei der Kreuzung Gemeindestraße S - Gemeindeweg St, als Lenker des Pkws mit dem Kennzeichen als Wartepflichtiger durch Einfahren in die Kreuzung den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch er gegen das in der Kreuzung befindliche Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen gestoßen sei. Dadurch habe ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Verletzung des Rechtsvorranges nach § 19 Abs 7 iVm Abs 1 StVO liegt nicht vor, wenn der von rechts kommende PKW-Lenker zur Durchführung eines Linksabbiegemanövers teilweise innerhalb einer Kreuzung angehalten hatte und der von links kommende PKW-Lenker, der dieses abgestellte Fahrzeug rechtzeitig wahrnehmen hätte können, wegen verspäteter Bremsreaktion gegen dasselbe gestoßen war. So hatte der von rechts kommende Lenker durch sein Anhalten im Kreuzungsbereich gemäß § 19 Ab... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 12.04.2006, Zl VK-604-2006, wurde Herrn M. A. S., T., zur Last gelegt, er sei als Lenker des LKWs mit dem Kennzeichen XY am 09.12.2005 um 09.50 Uhr in der Marktgemeinde Telfs von der Unterbirkenbergstraße nach links (Richtung Osten) in die Saglstraße eingebogen und habe dadurch als wartepflichtiger Lenker den Vorrang eines von rechts kommenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch der Lenker dieses Fahrzeug... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 05.07.2005 um 14.05 Uhr Tatort: Völs auf der L 306 Kranebitterstraße, auf Höhe Strkm 0,150 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY Sie haben als wartepflichtiger Lenker des oben angeführten Fahrzeuges durch Einbiegen den Vorrang eines auf der Vorrangstraße fahrenden Fahrzeuges nicht beachtet, wodurch dessen Lenker zum unvermitteltem Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuges genöti... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.07.2004 um 14.45 Uhr Tatort: B./Z., Ortsteil I., Kreuzung von Gemeindestraßen, auf Höhe HNr 2 Fahrzeug: PKW, XY (D) Sie haben als Lenker eines Fahrzeuges trotz des Vorschriftszeichens ?Vorrang geben? durch Einbiegen zwei Radfahrer zu unvermitteltem Bremsen bzw Ablenken der Fahrzeuge genötigt. In weiterer Folge kam es zu einem Verkehrsunfall mit Personens... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs.4 erster Satz StVO 1960, BGBl. Nr. 159 idF BGBl.I Nr. 92/1998, haben, wenn vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Vorrang geben" oder "Halt" angebracht ist, sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Gemäß § 19 Abs.7 StVO 1960 idgF darf, wer keinen Vorrang hat (der Wartepflichtige), durch Kreuzen, Einbiegen oder Einordnen die Lenker von Fahrzeugen mit Vorrang (die Vorrangberechtigten) weder zu unvermitteltem Bremsen noch zum... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 7 StVO ist es iSd § 44a Z 1 VStG erforderlich, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses angeführt wird, durch welche der in den Abs. 1 bis 6 angeführten Verhaltensweisen der Beschuldigte diesen Tatbestand erfüllt hat (VwGH 18.11.1981, Zl. 1329, 1331/80). Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten jedoch zur Last gelegt, dass er als wartepflichtiger Lenker des Fahrrades beim Linkseinbiegen den Vorrang des Lenkers... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Lenker des Sattelzuges wurde vorgeworfen,das Verkehrszeichen ?Vorrang geben? mißachtet zu haben und dem auf der bevorrangten Gemeindestraße befindlichen Privatanzeiger (Gendarmeriebeamten)den Vorrang dadurch genommen zu haben,daß er ihn zum Abbremsen nötigte.Die Berufungsbehörde ist der Ansicht,daß für die angelastete Übertretung nach § 19 Abs 7 StVO objektive Anhaltspunkte vorhanden sein müssen.wo sich der Pkw des Meldungslegers befand,als sich der Sattelzug noch vor dem ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 10.7.2001, GZ.: III/S-1.372/99, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 21.12.1998 um 06.45 Uhr in G, auf Höhe der Firma M in östliche Richtung fahrend, - als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen, obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden stand, sein Fahrzeug nicht sofort angehalten (Punkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses);... mehr lesen...
Rechtssatz: Verursacht ein Wartepflichtiger schuldhaft einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, indem er beim Linkseinbiegen den von rechts kommenden Vorrangberechtigten auf der schneeglatten Fahrbahn zum Auslenken nötigt, sodass dieser hinter seinem Fahrzeug in einen Baum fährt, ist er verpflichtet, das Verkehrsgeschehen hinter ihm mit voller Aufmerksamkeit im Rückspiegel zu beobachten. Daher hätte der Wartepflichtige den im linken Außenspiegel sieben Sekunden lang sichtbaren Verkehrsunfall ... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis vom 7.8.2000, Zl. 3-****-00, erkannte die Bezirkshauptmannschaft X den Rechtsmittelwerber für schuldig, am 9.10.1999, um 19,27 Uhr, im Ortsgebiet von G***********, am K********* ? Kreuzung mit der H********** in Fahrtrichtung M*************** ? den PKW mit dem behördlichen Kennzeichen **-**** gelenkt zu haben und als Wartepflichtiger durch Einbiegen einem vorrangberechtigten Fahrzeuglenker zum unvermittelten Bremsen seines Fahrzeuges genötigt zu haben. Die Verwalt... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 19 Abs 7 StVO ist zur Umschreibung der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG anzuführen, durch welche der in den Absätzen 1 ? 6 angeführten Verhaltensweisen der Beschuldigte den Tatbestand des § 19 Abs 7 StVO erfüllte. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Geldstrafe von S 1.500,-- (EUR 109,01), Ersatzfreiheitsstrafe 36 Stunden, auferlegt, weil er am 20.02.2000 um 16.17 Uhr den Linienbus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe I. in Thaur, Solegasse, in östlicher Richtung gelenkt und dabei das Vorrangzeichen ?Vorrang geben? missachtet hat, da er in die Dörferstraße eingefahren ist und der Lenker eines Patrouillenfahrzeuges, der auf der Dörferstraße in Richtung Osten fuhr, stark ab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 22.9.2000, GZ.: 15.1 00/652, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 25.2.2000 um 18.59 Uhr in Mariahof von der Gemeindestraße aus Richtung Vockenberg kommend, auf die L 502 fahrend, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen 1.) das für die Gemeindestraße geltende negative Vorrangzeichen "Vorrang geben" mißachtet, da er vor den Fahrzeugen, welche auf der L 502 auf das Erlöschen des Rotlichtes warteten in die L 502 einge... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Vorrangverletzung nach § 19 Abs 4 StVO wird nicht begangen, solange auch die auf der Vorrangstraße angehaltenen Fahrzeuge ihre Fahrt nach § 18 Abs 3 EisbKrV nicht fortsetzten dürfen, weil die vor beiden Straßen befindlichen Schranken einer Eisenbahnkreuzung noch nicht vollkommen geöffnet sind und deren Rotlicht noch nicht erloschen ist. Biegt daher ein Lenker unter diesen Voraussetzungen beim Verkehrszeichen "Vorrang geben" in die bevorrangte Straße ein und überquert vor d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 2.3.2***, Zl. 3-**-**, wurde Herr J**** R******* für schuldig befunden, dass er am 1*.1*.1***, gegen **.** Uhr, auf der den Geschäften nächstgelegenen Verbindungsstraße des Einkaufszentrums, vor dem Geschäftsblock K***/S****, vom Hofer-Markt kommend, als wartepflichtiger Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens durch Kreuzen, einen vorrangberechtigten Fahrzeuglenker zum unvermitteltem Bremsen seines Fahrzeuges gen... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Sichtbeeinträchtigung darf der Benützer einer benachrangten Straße nicht darauf vertrauen, dass kein Vorrangberechtigter in die Kreuzung einfahren wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine bloß leichte Bremsung mit 1,42 m/sek² bildet noch nicht den Tatbestand einer Vorrangverletzung nach § 19 Abs.7 StVO. Schlagworte Bremsverzögerung, Sichtweite, Behinderung der Weiterfahrt mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.5.1999, um 23.25 Uhr, in Graz 3, Heinrichstraße in Höhe Nr. 45 - Geidorfgürtel, als Lenker des Personenkraftwagens GU 1) die Fahrtrichtung geändert, ohne sich vorher überzeugt zu haben, dass dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich sei, wodurch es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gekommen sei; 2) obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusamme... mehr lesen...