Rechtssatz: Eine Fahrtrichtungsänderung nach § 11 Abs 1 StVO, wonach andere Straßenbenützer durch einen Verkehrsunfall gefährdet oder behindert worden sein könnten, liegt nicht vor, wenn ein PKW-Lenker nach dem Umkehren auf einer Kreuzung wieder nach links in den vorhin befahrenen Straßenzug einbiegt und hiebei wegen eines von rechts kommenden Fahrzeuges nach links verreißend eine Verkehrszeichenstandsäule beschädigt. So kann diese Einrichtung nicht einem anderen Straßenbenützer gleichgeha... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle einer Vorrangverletzung beim Linksabbiegen hinsichtlich des die Richtung beibehaltenden Gegenverkehrs, bedarf es für den Tatvorwurf auch des Elementes ?des Befahrens der Fahrspur des Gegenverkehrs? und nicht bloß, den Gegenverkehr zum Abbremsen genötigt zu haben. Schlagworte Tatbestandsmerkmal mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 4.7.1997 gegen 12:42 Uhr als Lenker des Motorfahrrades mit dem Kennzeichen SL-911 R im Gemeindegebiet von S auf Höhe von km 4,702 der L 102, O Landesstraße, Fahrtrichtung E, beim Ausfahren aus der dort befindlichen Tankstelle in die L 102 als wartepflichtiger Fahrzeuglenker einen im Fließverkehr befindlichen und vorrangberechtigten Lenker durch Einbiegen zu unvermitteltem Bremsen des Fahrzeuges... mehr lesen...
I.) Mit dem Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, am 05.02.1996 um 09.15 Uhr in Graz, Kärntner Straße Nr. 256, als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen G- 31 CEC von der Ausfahrt der Firma Sp kommend in Richtung Kärntner Straße durch Einbiegen den Vorrang eines im fließenden Verkehr fahrenden VW-Busses nicht beachtet und dadurch den Lenker genötigt zu haben, sein Fahrzeug unvermittelt abzubremsen, wodurch es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden g... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorrangregel des § 19 Abs 6 und Abs 7 StVO ist vom Verlassen der Grundstücksausfahrt (benachrangte Verkehrsfläche) bis zum Ende des Einordnens in den fließenden Verkehr der angestrebten Fahrtrichtung (nach links stadtauswärts) zu beachten, auch wenn vor dem Erreichen dieses Fahrstreifens drei stadteinwärts führende Fahrstreifen gequert werden müssen. Schlagworte Wartepflicht einordnen fließender Verkehr mehr lesen...
Rechtssatz: Nimmt der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug samt Anhänger als Wartepflichtiger (Stop-Tafel) einem auf der bevorrangten Bundesstraße fahrenden Verkehrsteilnehmer den Vorrang durch Einbiegen in diese Bundesstraße, wodurch der bevorrangte Verkehrsteilnehmer zu einem unvermittelten Bremsen seines Fahrzeuges genötigt wurde, macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Im fließenden Verkehr befindet sich ein Fahrzeug, das weder hält noch parkt, noch sich nach einem Halten oder Parken in den entsprechenden Fahrbahnteil einordnet, noch aus einer in § 19 Abs 6 StVO aufgezählten Verkehrsfläche kommt (ZVR 1973/147). Wer sich in den fließenden Verkehr einordnen will, muß dies mit besonderer Vorsicht und Aufmerksamkeit tun, er sich auf ihn derart einstellen, daß die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht zu einem unmittelbaren Bremsen oder... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist ein allgemeiner Grundsatz für Verkehrsteilnehmer, die eine Straße überqueren oder in eine vorrangberechtigte Straße einfahren wollen, daß sie sich zunächst hinsichtlich des von links kommenden Verkehrs zu vergewissern haben, dann in weiterer Folge den von rechts kommenden Verkehr beobachten müssen und unmittelbar vor dem Überqueren bzw. Einfahren noch einmal nach links zu schauen haben. Da der Wartepflichtige nach eigenen Angaben vor seiner Einfahrt in die bevorrangte St... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Vorrangverletzung durch den Wartepflichtigen ist. der Umstand, ob und inwieweit sich der Vorrangberechtigte. ebenfalls verkehrswidrig verhalten hat, bei der Beurteilung des strafbaren Verhaltens des Wartepflichtigen nicht von rechtlicher Bedeutung. Der Vorrang geht durch ein vorschriftswidriges Verhalten des im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmers nicht verloren (VwGH 16.3.1978, 822/77). Genausowenig erstreckt sich ein gemäß § 19 Abs 8 StVO durch zum Stillstandbri... mehr lesen...
I.) Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 20.10.1994, um ca. 16.00 Uhr in Graz 16, Kärntnerstraße-Straßganger Straße-Weiberfeldweg, auf der Straßganger Straße in nördliche Richtung fahrend, durch Einbiegen nach links den Vorrang einer entgegenkommenden, die Fahrtrichtung beibehaltenden Fahrzeuglenkerin (Motorfahrrad GU-6HLK) nicht beachtet und diese zu unvermitteltem Bremsen ihres Fahrzeuges veranlaßt. Wegen Übertretung der Rechtsvorsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn eine Vorrangverletzung nach § 19 Abs 7 i.V. mit Abs 5 StVO nur durch das Absterben des vom Wartepflichtigen gelenkten PKW beim Linkseinbiegen verursacht wird, ist sie vom Wartepflichtigen zu verantworten, wenn ihm dieser Mangel (durch vorangegangenes öfters Absterben des alten PKW) bekannt war. Daher hätte die Berufungswerberin, die ihr Fahrzeug rund 30 m vor der bevorrangten Mopedlenkerin in Bewegung setzte, nicht nur jene Zeitspanne für ihren Einbiegevorgang einkalk... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein -unvermitteltes Bremsen oder Ablenken - nach § 19 Abs 7 StVO ist objektiv zu verstehen und ist somit tatbestandsmäßig auch dann gegeben, wenn die Vorrangberechtigte obwohl sie, objektiv gesehen, unvermittelt bremsen oder ablenken müßte, in Wirklichkeit weder das eine, noch das andere getan hat. Daher kommt es ja in der Regel zu einem Verkehrsunfall (VwGH 8.5.1979, 264/79). Somit führen eventuelle Reaktionsverzögerungen des Vorrangberechtigten zu keiner Entschuldigung der Vo... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Lenker des Kfz mit dem Kennz W 28 am 15.9.1993 um 07.55 Uhr in Wien, M-G 1. als Wartepflichtiger durch Einbiegen das vor der Kreuzung aufgestellte Vorschriftszeichen "Halt" nicht beachtet, wodurch ein vorrangberechtigter Lenker zum unvermittelten Bremsen bzw Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wurde, 2. zwischen J-B und E-str mehrmals über längere Zeit optische Warnzeichen abgegeben, 2. in Höhe E-str nach... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verstoß gegen die Vorrangregeln, im konkreten Fall des § 38 Abs 4 (vierter Satz) StVO, setzt die wesentlichen Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs 7 StVO voraus, wonach der Wartepflichtige den Vorrangberechtigten zu unvermitteltem Abbremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges genötigt hat. Damit lautet hier die verletzte Verwaltungsvorschrift § 38 Abs 4 i.V. mit § 19 Abs 7 StVO (vgl. VwGH 11.04.1984, 81/03/0170, sowie 14.05.1982, 81/02/0351). Schlagworte Straßenverkehrsordnung... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der nunmehrige Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, am 22.12.1993 um 17.45 Uhr in Wien, T-gasse das Kfz W 32 gelenkt zu haben, wobei er 1) von der P-Straße vom S-platz kommend Richtung S-hof plötzlich nach rechts in die T-gasse eingebogen sei, ohne diesen Vorgang rechtzeitig anzuzeigen, wodurch er 2) einen Vorrangberechtigten zum unvermittelten Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuges genötigt habe, 3) das Kfz nicht am Rande der Fahrb... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Anwendung des §102 Abs2 zweiter Satz KFG muß aus der Tatumschreibung gemäß §44a Z1 VStG ersichtlich sein, inwiefern der KFZ-Lenker gegen die dort genannte Pflicht, für bestimmte Umstände zu sorgen, verstoßen hat. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16.6.1992, Zl 3-*****-91, wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 21. März 1991 um 23,30 Uhr im Ortsgebiet M**** E*********, J**** L***-Gasse, Kreuzung mit der R***** S****-Gasse nach links einbiegend, als Lenker des Fahrzeuges PKW W ***.**3 nachstehende Verwaltungsübertretungen begangen: 1. Als Wartepflichtiger durch Einbiegen einen vorrangberechtigten Fahrzeuglenker zum unvermittelten Bremsen und Ablenken seines Fahrzeuge... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Vorrangverletzung ist dann nicht gegeben, wenn das die bevorrangte Fahrbahn benützende Fahrzeug noch nicht wahrnehmbar ist. mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerberin wurde in dem von ihr angefochtenen Straferkenntnis angelastet, am 3.6.1991 um 18.20 Uhr in Wien 4, Johann Strauß-Gasse 37 Krzg Kolschitzkygasse als Lenkerin des dem Kennzeichen nach bestimmten KKW den Vorrang gegenüber einem Fahrzeug, das von rechts kam, nicht beachtet zu haben. Sie habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §19 Abs1 StVO 1960 begangen. Dazu wird in rechtlicher Hinsicht ausgeführt,daß der §19 Abs1 StVO 1960 keine Tatbestände enthält, di... mehr lesen...
Rechtssatz: §19 Abs1 StVO enthält kein Gebot oder Verbot, sondern nur eine Vorrangregel. Der Verstoß gegen eine solche Vorrangregel ist nur dann strafbar, wenn die Tatbestandselemente des §19 Abs7 StVO hinzutreten, also der Umstand, daß der Wartepflichtige den Vorrangberechtigten zum unvermittelten Bremsen oder zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt. Schlagworte Vorrangregel, Vorrangverletzung, Anlastung, wesentliche Tatbestandselemente mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn Dr M L das Straferkenntnis vom 25. April 1991, , erlassen. Darin wurde diesem zur Last gelegt, er habe als Lenker des Geländewagen, KZ am 28. September 1990 um 17,37 Uhr im Gemeindegebiet von T auf der L xx nächst dem Strkm 3,0, Kreuzung mit der Auffahrt zur B xx (Umleitungsstrecke), Fahrtrichtung N 1) Beim Vorschriftszeichen "Halt" nicht vor der Kreuzung angehalten und 2) als Wartepflichtiger durch Kreuzen einen vorrangberechti... mehr lesen...
Rechtssatz: Fährt der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug überraschend von rechts kommend als Wartepflichtiger so weit in eine bevorrangte Straße ein, daß eine Kollision nur durch Ablenken vermieden werden konnte, verwirklicht er eine Behinderung im Sinne von § 19 Abs 7 StVO und verwirklicht die Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs 4 StVO. mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 5.7.1991, Zl Pst 1083/Wg/91, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Währing, die Berufungswerberin schuldig, sie habe am 6.1.1991 um 19.55 Uhr in Wien 18, Lacknergasse 80-Kreuzgasse als Lenkerin des PKW XY 1) es unterlassen, vor der Kreuzung anzuhalten, obwohl dort eine Stoptafel angebracht war und 2) den Vorrang der von rechts und links kommenden Fahrzeuge nicht beachtet, sondern habe durch Einfahren in die Kreuzung einen a... mehr lesen...
Rechtssatz: Auf Grund des Vertrauensgrundsatzes ist der Vorrangberechtigte an sich zu einem bremsbereiten Fahren nicht verpflichtet. Schlagworte Stoptafel, Vorrangverletzung mehr lesen...