Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 101;
Rechtssatz: Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfä... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung (AuslBG), schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1988 zwei namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte (Ungarn) in seinem Gewerbebetrieb in Wien VI, X-Straße, beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;VStG §40 Abs2;VStG §42;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat die Beh dem Besch die Feststellung der Versäumung der Rechtsmittelfrist vorgehalten und ihn aufgefordert, binnen einer Frist von vierzehn Tagen zur Frage des allfälligen Vorliegens eines Zustellmangels Stellung zu nehmen, so ist die hiebei ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit dem 1. September 1982 als Universitätsassistent in einem zeitlich begrenzten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Bund und ist am Institut für Elektrotechnik der Universität T in der Forschung tätig. Wegen des Verdachtes, er habe im Zuge dieser Tätigkeit ohne Wissen des Institutsvorstandes Kontakte mit verschiedenen untereinander konkurrierenden Firmen wegen eines Elektroautos gepflogen und dadurch das Ansehen der Universität gefährdet, w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090015.X01 Im RIS seit 25.04.1990 mehr lesen...
Laut Rückschein über eine Zustellung der Ausfertigung des Straferkenntnisses zu eigenen Handen an den Beschwerdeführer wurde dieser vom Postzusteller bei beiden Zustellversuchen nicht angetroffen; beim ersten Zustellversuch am 30. September 1988 wurde die Ankündigung für den 3. Oktober 1988 an der Abgabestelle zurückgelassen, beim zweiten Zustellversuch (3. Oktober 1988) die Hinterlegungsanzeige in den Briefkasten eingeworfen und die Sendung am selben Tag beim Postamt hinterlegt (Begi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 341;
Rechtssatz: Wurde bereits wirksam zugestellt, so ist die neuerliche Zustellung einer Ausfertigung derselben Entscheidung ohne rechtliche Wirkung. Ob die belangte Behörde das im NORMALEN POSTWEGE zugesandte Schriftstück ausdrücklich als ERKENNTNIS und nicht als AUSFERTIGUNG DES ERKE... mehr lesen...
Im Zuge eines von der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens erging ein mit 22. Juli 1988 datierter Bescheid, mit dem über den Beschwerdeführer wegen beleidigender Schreibweise in einer in diesem Verwaltungsstrafverfahren vom Beschwerdeführer verfaßten Eingabe gemäß § 34 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe verhängt wurde. Die Sendung, die diesen Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches ist unwirksam, wenn sich infolge mangelhafter Ausfüllung des (Zustellformulares) Formulares Zwei daraus nicht ergibt, welche Beh welchem Empfänger ein behördliches Schriftstück zuzustellen beabsichtigt. Die dem mangelhaft angekündig... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 16. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen mehrerer Übertretungen des Kraftfahrgesetzes bestraft. Die Strafverfügung wurde laut Zustellschein am 25. Mai 1988 zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der "25.5.88" angegeben wurde. Der gegen diese Strafverfügung vom Beschwerdeführer erhobene Einspruch - der im Einspruch hilfsweise gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Beschwerde... mehr lesen...
Mit "Bescheid" vom 26. September 1984 erklärte die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt auf Antrag der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Partei gemäß § 15 Abs. 2 und 3 WRG 1959 den im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden Griffner-See einschließlich einer diesen umgebenden Sumpfzone unter verschiedenen näheren Bestimmungen als Laichschonstätte und Winterlager für Fische. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 6. Mai 1985 wurde die dagegen erh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Empfänger nur EINEN Tag nach der Ersatzzustellung vom Zustellvorgang Kenntnis erhalten, und steht ihm somit die in Ansehung des zugestellten Bescheides wahrzunehmende Rechtsmittelfrist von 2 Wochen nahezu ungekürzt zur Verfügung, so hat der Empfänger rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen können, und die Ersatzzust... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3 vierter Satz;ZustG §9;
Rechtssatz: Der Postbevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG ist kein "Empfänger" im Sinne des ZustellG und auch kein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989080010.X01 Im RIS ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §71 Abs1 lita;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Wird jemandem die Lenkerberechtigung gem § 75 Abs 2 KFG entzogen, bestätigt weiters die Beh zweiter Instanz mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid die Zurückweisung eines vom Bf nach § 71 Abs 1 lit a AVG gegen die Versäum... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: Eine Räumlichkeit verliert dann den Charakter einer Wohnung iSd § 4 ZustG und damit eines Ortes, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf, wenn dieser länger abwesend ist. Längere Abwesenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Empfänger seinen Grundwehrdienst ableistet (Im Beschwerdefall stand unbestrit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §13 Abs3;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Hinterlegung eines Schriftstückes nach § 17 Abs 1 ZustG ist auf Grund der eine Einheit bildenden Zustellvorganges (§ 21 Abs 2 ZustG) maßgebend, dass der Empfänger im Zeitraum des Zustellvorganges am Tag des ersten Zustellversuches und am Tag des zweiten Zustellversuches... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist der Empfänger im Zeitpunkt des Zustellversuches bzw. der postamtlichen Hinterlegung eines Schriftstückes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §71 Abs1 litb;AVG §71 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Befolgt eine Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen ihr erteilten Mängelbehebungsauftrag nicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litb;AVG §69 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 litb;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ist ein Mängelbehebungsauftrag gem § 17 Abs 3 ZustellG als nicht rechtswirksam zugestellt zu beurteilen, dann liegt eine der Partei anzulastende Versäumung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Eine mit Bettlägrigkeit verbundene Anwesenheit an der Abgabestelle stellt keinen Grund dar, demzufolge die Annahme des Zustellers ausgeschlossen wäre, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985040150.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39;AVG §45 Abs2;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Die vom Adressaten behauptete Abwesenheit von der Abgabestelle mit der
Begründung: , er habe sich im betreffenden Zeitraum im Hause oder in der Wohnung seiner Ehefrau aufgehalten, verpflichtet die Behörde, an d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der vom Adressaten bezüglich seiner Ortsabwesenheit beantragten Aufnahme des Alibibeweises wird nur dann entsprochen, wenn dem Zeugen die Frage gestellt wird, ob er über die Ortsabwesenheit des Adressaten im behaupteten Zeitraum etwas wisse. Schlagworte Beweismittel Amtspersonen... mehr lesen...