Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996193017.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 24. April 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe seit dem 4. Oktober 1995 in Ebbs, im Oberwirtsfeld, Grundstücke Nr. 14 und 15/1 der KG Ebbs, in einem Käfigwagen acht in seinem Eigentum befindliche Löwen gehalten, welche Tiere seien, die nach ihrer Art für das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährlich seien, ohne die hiefür erforderliche Bewilligung gemäß § 6 Abs. 3 des Tiroler Landespolizeigese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2
VwSlg 13706 A/1992 Stammrechtssatz Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997100071.X03 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 15. April 1996 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz in vier Fällen bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurückgewiesen. Nach Ausweis des vorgelegten Verwaltungsaktes wurde am 30. November 1995 das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Übert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090333.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. Mai 1995 erkannte der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer schuldig, ein näher bezeichnetes mehrspuriges Kraftfahrzeug am 14. Oktober 1994 um 12.56 Uhr in einer näher genannten gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein fehlte. Demnach habe der Beschwerdeführer die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §24;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, daß der Briefträger "öfters einige Briefe oder Post" in falsche Hausbrieffächer verteilt habe, zeigt der Adressat konkrete Umstände auf, die berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zustellvorganges aufkommen lassen. Diesfalls wird auch - anders als bei der bloßen Behauptung, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wohnt in H, X-Straße. Mit Bescheid vom 18. Jänner 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG einen Betrag von S 106.351,69 samt Verzugszinsen "unverzüglich nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen" zu bezahlen. Nach der Zustellverfügung sollte dieser Bescheid an den Beschwerdeführer an der Adresse "A, X-Straße 7" zugestellt werden. Nach dem aktenkundigen Rü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §1 Abs2;ZustG §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0070 E 28. März 1988 VwSlg 12689 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Ein Verstoß gegen die Vorschrift, beim "zuständigen Postamt" zu hinterlegen, belastet einen Zustellvorgang mit einem Mangel. In einem derartigen Fall gilt gem § 7 ZustG die Zustellung erst in dem Zeitpunkt a... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Dezember 1996, Zl. 96/09/0345-3, wurde die Beschwerde beider Antragsteller gemäß § 34 Abs. 1 VwGG wegen Versäumung der Einbringungsfrist zurückgewiesen. Die Antragsteller begehren (mit ihrer am 6. Februar 1997 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Eingabe) zunächst die Wiederaufnahme dieses Beschwerdeverfahrens. Sie bringen dazu im wesentlichen vor, der genannte Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Dezember 1996 beruhe au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/09/0035
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Ausle... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Zollamtes Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. November 1993, St.L.Nr. 272/92, wurde der Beschwerdeführer des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels schuldig erkannt und hiefür mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 26.000,-- bestraft. Nach dem in den Akten erliegenden Zustellnachweis (Formular 3 zu § 22 Zustellgesetz) wurden am 13. Dezember 1993 von einem Organ des Abgabepostamtes K ein erster Zustellversuch des Straferkenntnisses und am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Hinterlegung iSd § 17 Abs 1 ZustG ist ua das Vorliegen eines Grundes für die Annahme des Zustellers, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält. "Grund zur Annahme" heißt dabei, daß bestimmte objektive Tatsachen (Namensschild, frühere Zustellungen am selben Ort) vorliegen müssen, aus denen der Zusteller mi... mehr lesen...
Am 6. November 1996 erhoben die beschwerdeführenden Parteien Beschwerde gegen den Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Niederösterreich vom 3. September 1996. Im Rubrum dieser Beschwerde wird behauptet, der angefochtene Bescheid sei "zugestellt am 24.9.1996". Unter Punkt II. ("Zulässigkeit und Rechtzeitigkeit der Beschwerde") wird in der Beschwerde vorgebracht, der angefochtene Bescheid "wurde am 3.9.1996 an die rechtsfreundlichen Vertreter der Beschwerdeführer z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996090345.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Am 10. Mai 1996 langte in der Einlaufstelle des Verwaltungsgerichtshofes die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 25. März 1996 erhobene Beschwerde ein. Diese mit "W, am 9.5.1996" datierte Beschwerde wurde auch am 9. Mai 1996 zur Post gegeben. In der genannten Beschwerde wird vorgebracht, der angefochtene Bescheid sei am 28. März 1996 zugestellt worden. Die belangte Behörde erstattete nach Einleitung des Vorverfahrens d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/16 Berechnung von Fristen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;FristberechnungsÜbk Eur Art3 Abs1;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Jugoslawischen Föderation, gemäß § 17 Abs. 1 Fremdengesetz- FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. Der Beschwerdeführer halte sich seit 1990 im Bundesgebiet auf und habe bis 25. Dezember 1994 Sichtvermerke erhalten. Dazwischen liege allerdings ein unrechtmäßiger Aufenthalt (vom 16. Jänn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 92/16/0116 4 Stammrechtssatz Der Rückschein, auf dem die Zustellung durch den Zusteller beurkundet wurde (§ 22 Abs 1 ZustG), ist eine öffentliche Urkunde. Als öffentliche Urkunde begründet ein "unbedenklicher" - dh die gehörige äußere Form aufweisender - Zustellnachweis die Vermu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 8. März 1994, zugestellt am 17. März 1994, innerhalb der Frist von zwei Wochen darüber Auskunft zu erteilen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kfz am 18. Dezember 1993 um 10.50 Uhr an einer näher bezeichneten Kreuzung in Niederösterreich gelenkt habe. Er habe hiedurch e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;ZustG §16 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: War der Bf an dem von der belBeh angenommenen Tag der Zustellung der Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG bereits in Untersuchungshaft und daher zwangsläufig von der Abgabestelle in Anbetracht der Haftdauer nicht nur vorübergehend abwesend, so war auch die durch Hinterlegung er... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24. Februar 1995, mit welchem der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des KFG 1967 bestraft wurde, gemäß § 63 Abs. 5 AVG wegen Verspätung zurückgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Zustellung dieses Straferkenntnisses nach Zustellversuchen am 17. März 1995 und 20. März 1995 an der Abgabestelle in H a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030006.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. April 1994, Zl. 94/11/0053, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 15. Dezember 1993, soweit mit ihm der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung eines Einspruches abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen, das heißt sowei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;
Rechtssatz: Wurde die Hinterlegungsanzeige in einem waagrechten, von außen zugänglichen Briefschlitz von 4 cm Höhe, bei dem ein Hinunterfallen in einen von außen geschützten Behälter nicht möglich ist, deponiert, so kann nicht davon ausgegangen werden, ihre Entfernung sei u... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 19. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde ihm nach dem in den Verwaltungsstrafakten erliegenden Rückschein unter der Anschrift "R 8, 6... E" nach vergeblichen, am 20. Juni 1994 und 21. Juni 1994 unternommenen Zustellversuchen durch Hinterlegung beim Postamt mit Beginn der Abholfrist am 21. Juni 1994 zugestellt. Die gegen dieses Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995030200.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit einem am 28. April 1994 zur Post gegebenen Antrag begehrte der Beschwerdeführer Verfahrenshilfe - einschließlich der Beigebung des Rechtsanwaltes Dr. M zum Verfahrenshelfer - zur Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. März 1994, Zl. 317.030/1-III/4/94. Nach der mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Mai 1994, Zl. VH 94/04/0003, erfolgten Bewilligung der Verfahrenshilfe wurde gegen den genannten Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0003 1 Stammrechtssatz Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen beginnen an dem Tag, uzw um 24.00 Uhr dieses Tages, zu laufen, an dem das den Fristenlauf bestimmende Ereignis stattgefunden hat. Diese Fristen enden - von im Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 5. Mai 1995 eine unter hg 95/14/0067 protokollierte Beschwerde gegen den im Spruch: dieses Beschlusses genannten Bescheid (in der Folge nur: Bescheid) persönlich beim Verwaltungsgerichtshof ein. Als Zustelldatum wurde der 24. März 1995 angegeben. Da somit die im § 26 Abs 1 VwGG normierte Frist von sechs Wochen gewahrt schien, leitete der Verwaltungsgerichtshof das Vorverfahren ein. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsverfahrens vor und be... mehr lesen...