Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/26 91/14/0218 1 (hier: zwei Werktage (Dienstag, Mittwoch) in einer Woche ohne Feiertag abwesend) Stammrechtssatz Eine kurzfristige Abwesenheit, wie sie häufig über ein ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Die Nichtöffnung des Briefkastens während eines kurzen Aufenthalts an der Abgabestelle (hier: ca sieben Stunden) führt nicht zur Annahme, der Bescheidadressat sei weiterhin ortsabwesend gewesen. Europea... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/14/0114
Rechtssatz: Bei der Anwendung des § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer Sendung findet. Entscheidend ist, ob er inner... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 5. Jänner 1995 als verspätet gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, daß die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides rechtswirksam durch Hinterlegung am 27. Jänner 1995 erfolgt sei, die dagegen erhobene Berufung jedoch erst am 20. Februar 1995, somit verspätet, eingebracht worden sei. Die Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/19/0339 E 4. September 1998
Rechtssatz: Die Zustellung iSd § 17 ZustG ist mit der Hinterlegung in Verbindung mit der Abholbereitschaft beendet. Das Ergebnis, daß die Abholung nicht mehr zur Zustellung gehört, läßt sich zwingend aus dem Normzweck ableiten, welcher sicherzuste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 29. Dezember 1994 wurde die Berufung der Beschwerdeführerinnen gegen den Bescheid der Berghauptmannschaft Leoben vom 13. September 1994, betreffend die Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen im Kalksteinbergbau St. E., als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerinnen seien im bergbehördlichen Verfahren durc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark als Fernmeldebehörde I. Instanz vom 10. November 1992, GZ. 343973-07/92, wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, a) in seiner Wohnung in der Zeit vom August 1991 bis 21. September 1992 eine in Österreich nicht zugelassene Funkanlage PRESIDENT Grant und in der Zeit vom September 1991 bis 21. September 1992 eine in Österreich nicht zugelassene Funkanlage STANDARD C528 unbefugt besessen zu haben, b) die Funkanlage... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0204 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2 Stammrechtssatz Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. März 1993 wurde die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO schuldig erkannt; über sie wurde eine Geldstrafe verhängt. Mit Antrag vom 23. November 1993 begehrte die Beschwerdeführerin die Wiederaufnahme des Verfahrens. Diesen Antrag wies die Bundespolizeidirektion Wien mit Bescheid vom 10. März 1994 zurück. Der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung der Beschwerdeführerin wurde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;VStG §49;ZustG §13 Abs1;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Da die Bf zum Zeitpunkt der Zustellung der Strafverfügung die von der Behörde als Abgabestelle angegebene Wohnung nicht mehr benützte, wurde keine rechtswirksame Zustellung der Strafverfügung vorgenommen, sodaß die Hinterlegung keine Wirkung zeitigen konnte. Die belangte Behörde hat damit zu Recht das Vorliegen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 5. April 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen dreier Verstöße gegen das AuslBG schuldig erkannt und zur Zahlung von Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 15.000,-- verurteilt. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer laut im Akt erliegenden Rückschein am 29. April 1994 durch Hinterlegung zugestellt. In seiner dagegen erhobenen, am 18. Mai 1994 zur Post gegebenen Berufung führte der Beschwerdeführer zu deren Rechtzeitigkeit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3
(hier hat sich die belangte Behörde nicht der Aufgabe
unterzogen, den Beschuldigten zur behaupteten urlaubsbedingten
Ortsabwesenheit einzuvernehmen). Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen zwei Strafverfügungen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz jeweils vom 25. Februar 1992 (betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Stmk. Parkgebührengesetz) mit Schriftsatz vom 23. März 1992 Einspruch. Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz wies diesen Einspruch mit Bescheid vom 1. Oktober 1994 zurück. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die Strafverfügungen seien dem Beschwerdeführer laut Rückschein am 5. März 1992 durch Hint... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der von der Partei des Verwaltungsverfahrens behaupteten vorübergehenden Ortsabwesenheit gemäß § 17 ZustG besteht keine Beweispflicht der Partei, sondern lediglich eine mit dem Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsverfahrens korrespondierende Verpflichtung der Partei zur Mitwirkun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 3. März 1994 wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 5. August 1993, mit dem gegen den Beschwerdeführer ein bis zum 5. August 1998 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurück. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Behauptet der Fremde bloß "vorsorglich", daß nicht ordnungsgemäß hinterlegt wurde, insbesondere nicht in gesetzmäßiger Weise zwei Zustellversuche durchgeführt wurden, er nicht vom Zeitpunkt des zweiten Zustellversuches verständigt wurde, die Mitteilung von der Hinterlegun... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sach... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Juni 1992 wurde die Beschwerdeführerin unter Angabe des Tatortes und der Tatzeit schuldig erkannt, sie habe ein näher bezeichnetes Kraftfahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, weil der Parkschein gefehlt habe. Sie habe dadurch § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Parkometergesetzes verletzt. Wegen dieser Verwaltu... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die durch einen Gegenbeweis zu widerlegende - vom Gesetz aufgestellte - Vermutung bezieht sich (nur) darauf, daß der Zusteller, "Grund zur Annahme" hätte, daß sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (§ 17 Abs 1 ZustG), nicht jedoch (auch) darauf, ob es (iSd § 17... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bescheid einer Behörde ist mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften belastet, wenn die Behörde, ohne auf das angebotene Bescheinigungsmittel der Einvernahme der Beschwerde... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 20. Juni 1989 beantragten die Beschwerdeführer die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 - ROG 1977 zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Garage auf Grundstück Nr. 220/16. Mit Bescheid vom 14. September 1990 (auf Grund des Beschlusses des Stadtsenates vom 10. September 1990) wies der Stadtsenat der mitbeteiligten Stadtgemeinde das Ansuchen der Beschwerdeführer ab. Dieser Bescheid wurde den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0161 E 23. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG). ... mehr lesen...
Der Antragsteller vertritt die Auffassung, daß ihm der Bescheid des Bundesministers für Inneres "auf Nichtanerkennung als Flüchtling" vom 15. Dezember 1993, Zl. 4.334.184/2-III/13/93, von dessen Existenz er am 10. Februar 1994 durch Einsichtnahme in den ihn betreffenden Asylakt beim Bundesasylamt in Wien Kenntnis erlangt habe, "nicht gültig zugestellt" worden sei. Dadurch sei es ihm nicht möglich gewesen, innerhalb der sechswöchigen Frist eine Beschwerde "an den VfGh" (da die Eingabe ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/01/0175 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0490 1 Stammrechtssatz Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvor... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 20. Oktober 1992, Zl. 90/04/0278, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 14. April 1990 erlassenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 29. Jänner 1990 als verspätet zurückgewiesen. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, nach dem Erkenntnis de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 wies das Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) die Anträge des Beschwerdeführers vom 27. November 1990 und vom 21. März 1991 auf Zuerkennung einer Beschädigtenrente nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) wegen bestimmter geltend gemachter Gesundheitsschädigungen ab. Dieser Bescheid wurde an die vom Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren angegebene Wohnanschrift "L, R-Straße 2" gerichtet und laut Rückschein nach einem Zustellversuc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/09/0332
Rechtssatz: Würden die beiden (von der Partei) angegebenen Wohnadressen (hier: in Linz) bloß in geringer Entfernung voneinander liegen, so könnte dies für die Wahrnehmbarkeit der Zustellvorgänge an der (bisherigen) Abgabestelle s... mehr lesen...