Mit dem unbekämpft gebliebenen Bescheid des Bundessozialamtes für Wien, Niederösterreich, Burgenland (BSA) vom 5. Februar 1997 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Insolvenz-Ausfallgeld für Urlaubsentschädigung in Höhe von S 45.445,-- gemäß § 1 IESG abgelehnt. Mit Antrag vom 27. Oktober 1997 begehrte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf das in der Zwischenzeit ergangene rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt als Arbeits- und Sozialgericht vom 29. Apr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0179 E 27. Mai 1999
Rechtssatz: Die rechtswirksame Zustellung des Bescheides ist notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmsantrages. Die Wiederaufnahme nach § 69 Abs 1 AVG setzt nämlich ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren voraus (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer einer näher beschriebenen Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 schuldig erkannt. Mit Schriftsatz vom 26. Mai 1997 beantragte der Beschwerdeführer, ihm gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen das genannte Straferkenntnis die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Er brachte hiezu im wesentlichen vor, am 2. April 1997 gegen 20.00 Uhr sei ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0171
Rechtssatz: Bei der Zustellbehörde kann im Fall der Zustellung durch ein Organ der Zustellbehörde nur hinterlegt werden, wenn sie ihren Sitz im Gemeindegebiet der Gemeinde hat, in dem die Abgabestelle liegt. European Ca... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers vom 17. Februar 1996 (zur Post gegeben am 19. Februar 1996) gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. Jänner 1996, mit dem der Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen worden war, nach § 66 Abs. 4 iVm § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zurück. 2. Der vorliegende Beschwerde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen hat die Hinterlegung des behördlichen Schriftstückes die Wirkung einer Zustellung, wenn der Empfänger auch nur am Tag des ersten Zustellversuches (hier: 1. Februar 1996) nicht ortsabwesend war (Hinweis E vom 15. Oktober 1998, 96/18/0210); diesfalls hindert eine allfä... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. Jänner 1998 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 3. Dezember 1997, mit welchem dieser der Übertretungen der §§ 64 Abs. 1, 36a und 7 Abs. 1 in Verbindung mit 102 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 für schuldig erkannt worden war, soweit sie die Übertretung des § 64 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 betraf, als verspätet zurück. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/02/0348 E 26. Jänner 1999
Rechtssatz: Eine Wohnung im Sinne des § 4 ZustG wird durch das Faktum des Bewohntwerdens begründet. Davon kann keine Rede sein, wenn nur eine bloß fallweise Benützung vorliegt. Auf die polizeiliche Meldung kommt es nicht an. Der Umsta... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;ZustG §4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/02/0348 E 26. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0053 2 Stammrechtssatz Die Auswahl der Abgabestelle bleibt, wenn mehrere (iSd § 4 ZustG) bestehen, der Behörde überlassen. European C... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Juli 1997, Zl. 11-F/97, verfügte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes (aus 1992) die Ausweisung des Beschwerdeführers. Die Behörde ordnete die Zustellung dieses Bescheides mit "RSb" an. Auf dem Rückschein ist ein "2. Zustellversuch" am 17. Juli 1997 mit einer Hinterlegung am selben Tag beim Zustellpostamt vermerkt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung ist mit 1. August 1997 datiert und weist als Absender den Beschwerd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §21;
Rechtssatz: Die Vornahme eines früheren Zustellversuches ohne Hinterlegung des Schriftstückes begründet bei einer Zustellung nicht zu eigenen Handen als überflüssige Maßnahme keine Rechtswidrigkeit der ordnungsgemäß erfolgten Hinterlegung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998210314.X... mehr lesen...
1. Zum Wiedereinsetzungsantrag: Der Beschwerdeführer begründete den Wiedereinsetzungsantrag damit, er sei vom 14. Mai 1997 bis 8. Juli 1998 unter der Zustelladresse des angefochtenen Bescheides "8020 Graz Vinzenz Muchitschstraße 20-22/2" polizeilich gemeldet gewesen. Am 2. April 1998 sei der angefochtene Bescheid vom 30. März 1998 bei dem für diese Adresse zuständigen Postamt hinterlegt worden. Noch vor Zustellung dieses Bescheides habe der Beschwerdeführer allerdings seinen Wohnsitz ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §46 Abs1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/20/0310 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0490 1 Stammrechtssatz Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvorh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1994 wies der Landeshauptmann von Wien den Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung mangels rechtzeitiger Antragstellung gemäß § 6 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) zurück. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde vom Bundesminister für Inneres mit dem angefochtenen Bescheid vom 19. Dezember 1995 gemäß § 66 Abs. 4 AVG zurückgewiesen. Begründend führte der Bundesminister für Inneres aus, B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §4;
Rechtssatz: Die in den Briefkasten einer anderen als im Rückschein angegebenen Abgabestelle eingelegte Verständigung (§ 17 Abs 2 ZustG) entspricht nicht dem Zustellgesetz, weil auch im § 17 Abs 2 ZustG unter der "Abgabestelle" nur die auf der Sendung und dem Rückschein angeführte Abgabestelle gemeint ist (die Rechtsunwirksamkeit der Hi... mehr lesen...
Aufgrund des Vorbringens in der Beschwerde und der damit vorgelegten zahlreichen Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Dem Bescheid der Baubehörde erster Instanz vom 25. September 1995 ist zu entnehmen, daß dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 26. Juni 1972 die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf zwei Grundstücken im Gemeindegebiet erteilt wurde, er aber dieses Gebäude nicht nach den genehmigten Bauplänen errichtet habe. Insb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Hinterlegungsanzeige gem § 17 Abs 2 ZustG vom Empfänger erst beim Wegräumen von Werbematerial aufgefunden wird, vermag weder eine rechtmäßig erfolgte Hinterlegung rechtlich ungeschehen zu machen, noch die Rechtsmittelfrist zu verlängern. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 18. Juli 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 129 Abs. 2, 4 und 10 der Bauordnung für Wien als Eigentümer des Hauses und der Liegenschaft Wien XXIII, Pellmanngasse 15, ein baupolizeilicher Auftrag erteilt. Die Zustellung des Bescheides an den Beschwerdeführer an der Adresse 1180 Wien, Eckperggasse 26/7, wurde am 28. Juli 1997 versucht. Aufgrund des erfolglosen Zustellversuches wurde die Verständigung über die Hinterlegung in d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13a;AVG §71 Abs1 Z1;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Selbst eine allfällige Verletzung der Manuduktionspflicht über den Beginn des Fristenlaufes bei Zustellung durch Hinterlegung vermag - ungeachtet der Möglichkeit einer Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - die Rechtswirkungen einer solchen Zustellung nicht zu beseitigen (Hinweis E 1.2.1990,... mehr lesen...
Der Antragsteller beantragte beim Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz mit Eingabe vom 8. September 1997 die Verlängerung seiner Gerichtspraxis unter Fortbezug des Ausbildungsbeitrages. Mit Bescheid vom 23. September 1997 wies der Präsident des Oberlandesgerichtes Linz als zuständige Behörde erster Instanz den Antrag des Antragstellers ab. Begründet wurde diese Entscheidung im wesentlichen damit, daß gemäß § 2 RPG ein Rechtsanspruch auf die Zulassung zur Gerichtspraxis in dem Ausm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §32 Abs2;AVG §33 Abs3;VwGG §27;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/05/20 92/01/0492 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen, wenn an dem Tag, an dem die Behörde noch fristgerecht ihre Ent... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 28. März 1997 hat der Bundesminister für Inneres den am 5. Februar 1997 gestellten Asylantrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen der "Jugosl. Föderation", abgewiesen. In seiner dagegen gerichteten, am 27. August 1997 zur Post gegebenen Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, der angefochtene Bescheid sei am 10. Juli 1997 beim Postamt hinterlegt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §26 Abs1 Z1;VwGG §46;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/01/0100
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997010846.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Jänner 1997 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe das näher bezeichnete mehrspurige Fahrzeug erstens am 13. Mai 1996 zu einer näher umschriebenen Zeit in W, an einer näher bezeichneten Stelle und zweitens am 13. August 1996 zu einer näher umschriebenen Zeit in W, an einer näher bezeichneten Stelle, jeweils in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für dessen Kennzeichnung mit einem für de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Damit der Arbeitsplatz als Abgabestelle iSd § 4 ZustG in Betracht kommen kann, muß es sich auch in örtlicher Hinsicht um die Stelle handeln, an der der Empfänger tatsächlich beschäftigt ist. Hat etwa eine Behörde mehrere, an unterschiedlichen Adressen zu findende Dienststellen, reicht die Zustellung an irgendeine räumlich getrennte Dienst... mehr lesen...
Mit der Strafverfügung des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 5. September 1995 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, die Zulassungsbesitzerin (eine näher bezeichnete GmbH) des angeführten Kraftfahrzeuges habe es unterlassen, der Aufforderung den Namen und die Adresse jener Person bekanntzugeben, der dieses Fahrzeug am 3. April 1995 von 15.21 bis 15.33 Uhr überlassen worden sei, zu entsprechen. Für diese Verwaltungsübertretung sei der Beschwerdeführer gemäß § 9 VStG als der zur Vertr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VwRallg;ZustG §17 Abs1;ZustG §4;
Rechtssatz: Zustellung nach dem ZustG darf nur an einer Abgabestelle erfolgen. Diese hat die Behörde von Amts wegen zu ermitteln. Nicht die Partei ist daher für das Fehlen einer Abgabestelle darlegungspflichtig und beweispflichtig, sondern die Behörde für ihr Vorliegen. Der Beschuldigte hat ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 3. Juni 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Zum Nachweis verfügbarer Mittel zur Sicherung seines Lebensunterhaltes legte er eine Verpflichtungserklärung seiner Ehegattin sowie eine Bestätigung, wonach diese Karenzgeld von S 268,30 täglich beziehe, vor. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. September 1994 wurde dieser Antrag gemäß § 9 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtete sich di... mehr lesen...
Die damals noch minderjährige Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige, beantragte, vertreten durch ihre Mutter, am 7. Oktober 1994 die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 1. März 1995 gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Die erstinstanzliche Behörde verfügte die Zustellung dieses Bescheides an die Beschwerdeführerin zu Handen ihrer Mutter. Nach dem Inhalt des in den Verwaltungsak... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;ZustG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist die Ehegattin des Bf von diesem mit der Einbringung einer Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid beauftragt und bevollmächtigt worden und enthält die Berufung den Beisatz, wonach der Bf ersucht, Zustellungen an seine Ehegattin vorzunehmen, so erfolgt die Verfügung der Zuste... mehr lesen...