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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches ist unwirksam, wenn sich infolge mangelhafter Ausfüllung des (Zustellformulares) Formulares Zwei daraus nicht ergibt, welche Beh welchem Empfänger ein behördliches Schriftstück zuzustellen beabsichtigt. Die dem mangelhaft angekündigten erfolglosen
Zustellversuch folgende Hinterlegung hat nicht die Wirkung der Zustellung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020140.X02Im RIS seit
19.03.2001