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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §63 Abs5;Rechtssatz
Ist der Empfänger im Zeitpunkt des Zustellversuches bzw. der postamtlichen Hinterlegung eines Schriftstückes (hier: Mängelbehebungsauftrag nach § 34 Abs 2 VwGG) nicht regelmäßig an dem als Zustelladresse genannten Wohnsitz anwesend (hier: der Empfänger befindet sich zwecks Erstellung eines Gutachten laufend vorwiegend in einem anderen Bundesland), kann gem § 17 Abs 3 ZustellG nicht davon ausgegangen werden, das Schriftstück sei als dem Empfänger durch postamtliche Hinterlegung zugestellt anzusehen.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070063.X02Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
13.01.2012