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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1;Rechtssatz
Eine mit Bettlägrigkeit verbundene Anwesenheit an der Abgabestelle stellt keinen Grund dar, demzufolge die Annahme des Zustellers ausgeschlossen wäre, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040150.X02Im RIS seit
10.06.2005