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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs1;Rechtssatz
Eine Hinterlegung ohne schriftliche Verständigung oder eine fehlerhafte derartige Verständigung (z.B. keine Angabe über den Beginn der Abholfrist) entfaltet keine Rechtswirkungen (Hinweis auf Walter - Mayer, Das österr. Zustellrecht, Anm 18 und 28 zu § 17 ZustG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985070161.X01Im RIS seit
02.09.2005Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015