RS Vwgh 1989/3/14 89/08/0010

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Veröffentlicht am 14.03.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §13 Abs2;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3 vierter Satz;
ZustG §9;

Rechtssatz

Der Postbevollmächtigte im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG ist kein "Empfänger" im Sinne des ZustellG und auch kein Zustellungsbevollmächtigter im Sinne des § 9 ZustellG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989080010.X01

Im RIS seit

01.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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