Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Hauses im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde; der Zweitbeschwerdeführer ist der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin. Den vorgelegten Gemeindeakten ist zu entnehmen, dass am 24. Juni 2002 eine "Überprüfungsverhandlung" betreffend dieses Haus stattfand (inhaltlich der Niederschrift ging es dabei darum festzustellen, inwieweit sich der tatsächliche Zustand vom konsentierten Bestand unterscheide und bis wann ein Gesuch um Erteilung ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §7;
Rechtssatz: Der Zustellvorgang war mit der Hinterlegung abgeschlossen; der Umstand, dass die Erstbeschwerdeführerin die hinterlegte Sendung behoben hat, war für den Zustellvorgang nicht von Bedeutung, weil die Abholung nicht mehr zur Zustellung gehört (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. August 1995, Zl. 95/19/0324). ... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (die belangten Behörde) die am 13. Jänner 2004 eingebrachte Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Dezember 2003, mit dem gegen diesen ein mit zehn Jahren befristetes Aufenthaltverbot erlassen worden war, als verspätet zurück. Der Bescheid der Behörde erster Instanz sei nach zwei Zustellversuchen am 24. und am 29. Dezember 2003 am Post... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen am 14. November 2000, am 17. Jänner 2001 und am 8. Mai 2001 - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. Mai 2000 - mit dem der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für schuldig befunden und über... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 17. Oktober 2001 (Einberufungsbefehl) wurde der (am 2. April 1968 geborene) Beschwerdeführer zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von acht Monaten einberufen und angeordnet, dass er sich am 25. Feber 2002 bis spätestens 11.00 Uhr bei einem näher bezeichneten Truppenkörper einzufinden habe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend macht und die kostenpflichtige ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwRallg;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Ein "regelmäßiger Aufenthalt" an der Abgabestelle iSd § 17 Abs. 1 ZustG liegt nur dann vor, wenn der Empfänger, von kurzfristigen Abwesenheiten abgesehen, immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt. Hinsichtlich der im § 17 Abs. 1 legcit normierten Voraussetzung, dass der Zusteller Grund zur Annahme haben m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache, dass der Bf an einer bestimmten Adresse polizeilich angemeldet war, lässt noch keine zweifelsfreien Rückschlüsse darauf zu, dass er sich in der angegebenen Wohnung auch regelmäßig aufhält, aus diesem Grund kann auch allein aus dem Hinweis der Behörde, sie habe eine Meldeanfrage hinsichtlic... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (der Erstbehörde) vom 26. November 1998 wurde gegen die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 iVm § 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Laut dem in den vorgelegten Verwaltungsakten enthaltenen Rückschein wurde der Bescheid nach zwei Zustellversuchen am 30. November 1998 und 1. Dezember 1998 an der Zustel... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 30. Jänner 2003 hat die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (die belangte Behörde) die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 17. September 2002, mit dem gegen den Beschwerdeführer gemäß § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 iVm §§ 37, 38 und 39 Fremdengesetz 1997 ein bis zum 17. September 2012 befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG als verspätet zurückgewiesen. Der A... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 2. Mai 1999 um 17.50 Uhr in Graz, Fröhlichgasse, Höhe Messehalle 16 bis Fröhlichgasse Nr. 39, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw 1. die Einbahnstraße entgegen der durch das Hinweiszeichen nach § 53 Abs. 1 Z. 10 StVO 1960 angezeigten Fahrtrichtung befahren, und 2. als Zulassungsbesitzer des genannten Pkw es unterlassen, das Fahrzeug bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §18;
Rechtssatz: Eine Nachsendung im Sinn des § 18 ZustG setzt voraus, dass sich der Empfänger nicht regelmäßig an der Abgabestelle im Sinne des § 17 Abs. 1 leg. cit. aufhält. Diese Voraussetzung fehlt im Fall des Beschwerdeführers, hat doch dieser selbst angegeben, dass er während der Woche in Wien tätig sei und "üblicherweise" (lediglich) Freitag bis S... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 13. September 1999 entzog die Bezirkshauptmannschaft Krems dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für 16 Monate, gerechnet ab Zustellung dieses Bescheides. Nach den Angaben auf dem im Verwaltungsakt erliegenden Rückschein erfolgte am 22. September 1999 ein erster Zustellversuch an der Adresse des Beschwerdeführers in S, das Einlegen der Ankündigung eines zweiten Zustellversuchs in den Briefeinwurf, ein zweiter Zustellversuch am 23. September 1999, das Einleg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Anwendung des letzten Satzes des § 17 Abs. 3 ZustG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie z.B. im Fall einer Reise, eines Urlaubes oder eines Krankenhausaufenthaltes. Die "beruflich... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Baden forderte die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges mit Schreiben vom 7. Mai 1998, hinterlegt beim Postamt 2512 Tribuswinkel mit Beginn der Abholfrist 12. Mai 1998, auf, Auskunft darüber zu erteilen, wer das genannte Kraftfahrzeug am 6. März 1998 um 12.56 Uhr an einem näher bezeichneten Ort gelenkt hat. Die nach dem bezüglichen Rückschein hinterlegte Briefsendung wurde nicht behoben ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Marktgemeinde R vom 18. Juni 1998 wurde dem Eigentümer des Baugrundstückes Nr. 42/4 des Grundbuches R die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Schwimmbades, eines Geräteschuppens, eines überdachten Autoabstellplatzes, eines überdachten Fahrradabstellplatzes sowie einer Fertigteilgarage bewilligt. Dieser Bescheid wurde dem nunmehrigen Beschwerdeführer durch postamtliche Hinterlegung zugestellt, wobei als Beginn der Abholfrist der 22. Juni 1998 vermerkt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §4;
Rechtssatz: in § 17 Abs. 1 ZustG wird die Zulässigkeit der Hinterlegung nicht von der wirklichen An- oder Abwesenheit des Empfängers abhängig gemacht, sondern davon, ob der Zusteller "Grund zur Annahme" hatte, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhalte. Dabei machen vorübergehende berufsbedingte regelmäßige Abwesen... mehr lesen...
Aus der Beschwerde in Verbindung mit dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesasylamtes, Außenstelle Graz, vom 30. März 2000 wurde der Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen und seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nigeria gemäß § 8 AsylG 1997 für zulässig erklärt. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer "laut dem im Verwaltungsakt einliegenden Rückschein" ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: In Zusammenhang mit der Frage, ob der erstinstanzliche Bescheid rechtswirksam zugestellt worden ist, besteht nur bei (konkreten) Hinweisen, welche den Zustellvorgang in Frage stellen, eine (amtswegige) Ermittlungspflicht der Berufungsbehörde (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 13. Februar 1998, Zl. ... mehr lesen...
Zufolge Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Grundsteuerbescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Breitenfurt für die Jahre 1993 und 1994 sowie zufolge verschiedener anderer Anträge erließ der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde am 28. Februar 1996 einen Bescheid, mit welchem die genannte Berufung abgewiesen und die anderen Anträge teilweise ab-, teilweise zurückgewiesen wurden; in einem Fall wurde teilweise Folge gegeben. Die Zustellung dieses Berufungsbescheides erfolgte mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0197
Rechtssatz: Entscheidend ist nicht, wann die Bescheidadressatin oder ihr Gatte die Hinterlegungsanzeige vorgefunden haben, sondern wann die Hinterlegung erfolgte und ob sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erfolgte. (Hier: Dass die Hinterlegu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 5 zweiter Satz StVO 1960 (in der Fassung der 19. Novelle, BGBl. Nr. 518/1994) mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Wochen) bestraft. Der Beschwerdeführer habe am 20. April 1997 um 01.00 Uhr in Klagenfurt, in der Flughafenstraße, auf Höhe der Einfahrt zum Flughafen Klagenfurt, ein Kraftfahrze... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0196 E 13. März 1991 RS 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Em... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, dass mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. August 1998 die Zurückweisung eines Einspruches des Beschwerdeführers gegen eine Strafverfügung wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 zurückgewiesen worden war. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde einen Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 6... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §69 Abs2;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999020149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 1. Dezember 1998 wies der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 29. April 1998 betreffend Bestrafung nach dem Nö. Kurzparkzonenabgabegesetz als verspätet zurück. Dies mit der Begründung: , der Beschwerdeführer habe nach Ergehen des Straferkenntnisses einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt und dieser sei mit dem am 20. Juni ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustel... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 1. März 1999 wies der Landeshauptmann von Tirol die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 6. November 1997, mit welcher ihr eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 7 und § 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen wurde, als verspätet zurück. Der Landeshauptmann ging dabei in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon aus, der erstbehördliche Bescheid sei der Beschwerdeführerin am 10... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;ZustG §17 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040118.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, mit dem er wegen einer Übertretung der GewO 1994 bestraft wurde, "als verspätet" zurück. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck sei dem Beschwerdeführer am 17. März 1998 durch Hinterlegung beim zuständigen Postamt V zugestellt worden. Damit habe die Berufungsfrist zu laufen beg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3;ZustG §21 Abs2;
Rechtssatz: Eine Hinterlegung von Schriftstücken, die zu eigenen Handen zuzustellen sind, kann ohne Vornahme eines zweiten Zustellversuches gemäß § 21 Abs 2 ZustG keine Rechtswirkungen entfalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998040111.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...