Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Ist ein Mängelbehebungsauftrag gem § 17 Abs 3 ZustellG als nicht rechtswirksam zugestellt zu beurteilen, dann liegt eine der Partei anzulastende Versäumung der in diesem Auftrag für die Behebung von Mängeln der Behörde gesetzten Frist nicht vor. Einen gegen einen solchen mit der Nichtbefolgung des Mängelbehebungsauftrages begründeter Einstellungsbescheid erhobener Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahren ist gem § 45 Abs 1 Z 2 VwGG Folge zu geben.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070063.X03Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
13.01.2012