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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der vom Adressaten bezüglich seiner Ortsabwesenheit beantragten Aufnahme des Alibibeweises wird nur dann entsprochen, wenn dem Zeugen die Frage gestellt wird, ob er über die Ortsabwesenheit des Adressaten im behaupteten Zeitraum etwas wisse.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180223.X02Im RIS seit
11.07.2001