RS Vwgh 1987/1/9 86/18/0223

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Veröffentlicht am 09.01.1987
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Der vom Adressaten bezüglich seiner Ortsabwesenheit beantragten Aufnahme des Alibibeweises wird nur dann entsprochen, wenn dem Zeugen die Frage gestellt wird, ob er über die Ortsabwesenheit des Adressaten im behaupteten Zeitraum etwas wisse.

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180223.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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