Ein (uneingeschränktes) Recht auf den Besuch einer bestimmten Schule kennt die österreichische Rechtsordnung nicht. Ein Rechtsanspruch auf Besuch einer gebührenpflichtigen Schule ohne Leistung der Gebühren besteht nicht.
Schlagworte Schule; Schulunterricht; Internat; Gebühren; Ausschluß; Konvention zum Recht des Kindes