RS UVS Vorarlberg 1991/12/16 2-008/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1991
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Hinweis auf VfSlg. 8642 Rechtssatz

Wenn davon auszugehen ist, daß eine "Hausdurchsuchung" im Sinne des §1 HausrechtsG nicht stattgefunden hat, dann fehlt dieser diesbezüglichen Beschwerde ein tauglicher Beschwerdegegenstand gemäß §67a Abs1 Z2 AVG.

Schlagworte
Hausdurchsuchung, Zulässigkeit einer Beschwerde
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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