Entscheidungen zu § 62 Abs. 4 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 871-900 von 1.001

RS Vwgh 1990/1/19 89/18/0183

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §62 Abs4;StVO 1960 §93;StVO 1960 §99 Abs4 lith;
Rechtssatz: Ausf über die Zulässigkeit der Berichtigung der Erwähnung des Strafrahmens des § 99 Abs 4 lit h StVO in der
Begründung: des Bescheides von 10.000 S auf 1000 S (hier: bei einer Übertretung des § 93 Abs 1 StVO iVm § 93 Abs 5 StVO) durch die Berufungsbehörde mit Berichtigungsbescheid. Es ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1990

RS Vwgh 1989/12/15 85/18/0122

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1497/67 E 17. April 1969 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, dieser Berichtigungsbescheid vom Bfr aber unangefochten gelassen, so hat der VwGH den berichtigten Bescheid seiner Überprüfung zugrunde zu legen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.1989

RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0158

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §24;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde von der Berufungsbehörde ein Straferkenntnis lediglich insofern berichtigt, als einerseits die aus dem Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 64 Abs 2 VStG sowie den Kosten für die Blutabnahme und die Blutuntersuchung zusammengesetzte und in der Niederschrift ausgewiesene Summe von S 12.504,80 durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/11/10 89/18/0135

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;VStG §49;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein Einspruch gegen eine Strafverfügung spruchgemäß nicht wegen Verspätung, sondern "wegen entschiedener Sache" zurückgewiesen, dann ist der Einspruch jedenfalls "zurückgewiesen" (und nicht etwa abgewiesen) worden und ist iVm der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/9/25 89/12/0122

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ordnet die Behörde in einer späteren behördlichen - gleichfalls nicht als Bescheid bezeichneten - Erledigung ihrer früheren Erledigung, der nach ihrem Inhalt kein Bescheidcharakter zukommt, einen solchen zu, wird diese nicht zum Bescheid, wenn die spätere Erledigung nur als nicht beschei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0202

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend ist, wenn die Personen, für die der Bescheid bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0202

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Der Fehler in der Bezeichnung der den Bescheid erlassenden Behörde im Vorspruch eines Berufungsbescheides der LReg ("Der LH entscheidet über die Berufung ...") ist einer Berichtigung zugänglich, weil dem Bescheidadressaten die Behörde aus der zutreffenden Fertigungsklausel "Für die LReg" erkennbar ist und die Unrichtigkeit darüberhinaus von der Behö... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/9/20 89/03/0202

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §35 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung eines Bescheides gem § 62 Abs 4 AVG kann auch noch während eines Verfahrens, das auf Grund einer gegen den Bescheid erhobenen Beschwerde vor dem VwGH an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1989

RS Vwgh 1989/7/17 88/10/0165

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des § 62 Abs 4 AVG ist es rechtlich unerheblich, ob ein Schreib- ODER ein Rechenfehler vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988100165.X03 Im RIS seit 25.01.2007 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.07.1989

RS Vwgh 1989/6/27 87/07/0103

Index: L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht
Norm: AgrBehG 1950 §7 Abs1;AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z4;AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1;WWSLG Tir 1952 §41;
Rechtssatz: Die Einschränkung der erstbehördlichen Feststellung, dass zu Gunsten bestimmter Liegenschaften "in Zukunft keine wie imme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/27 89/05/0033

Index: L82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BauRallg;
Rechtssatz: Irrtümliche, von den Projektunterlagen abweichende Längenangaben über das geplante Bauwerk in der Verhandlungsschrift, die Bestandteil des Bescheides wurden, sind einer Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG zugänglich, ohne dass vor Erlassung des Berichtigungsbescheides eine mündliche Verhandlung bzw eine Befragung der seinerzei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/6/21 89/04/0056

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend ist, wenn die Personen, für die der Bescheid bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.06.1989

RS Vwgh 1989/6/13 86/07/0044

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Auslegung eines in einer Ortsbezeichnung in sich widersprüchlichen (unberichtigten) Bescheides. Schlagworte Inhalt des Spruches Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986070044.X03 Im RIS seit 15.05.2006 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1989

RS Vwgh 1989/4/19 88/02/0166

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1523/68 E 29. Oktober 1969 RS 2 Stammrechtssatz Die Anwendbarkeit des Rechtsinstitutes der Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungsakt mit der Maßgabe voraus, daß eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkeit gegeben sind. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1989

RS Vwgh 1989/4/19 88/02/0166

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0011 E 10. Juni 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Berichtigungsbefugnis eröffnet nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung des Spruchinhaltes, sie bietet keine Handhabe für eine inhaltlich berichtigende oder erklärende Auslegung des Spruches oder der
Begründung: eines Bescheides bzw zur Veränderung der Substanz eines ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1989

RS Vwgh 1989/4/19 88/02/0166

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §60;AVG §62 Abs4;AVG §67;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §7;
Rechtssatz: Hat die Berufungsbehörde in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides ausgeführt, der Beschuldigte habe seinen Sohn zur Unterlassung der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes gemäß § 4 Abs 1 lit c StVO VORSÄTZLICH VERANLASST, hat sie jedoch den
Spruch: der Erstbeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1989

RS Vwgh 1989/3/22 89/18/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §62 Abs4; Beachte Fortgesetztes Verfahren:88/18/0363 E 15. Dezember 1989;
Rechtssatz: Es besteht keine Gesetzesbestimmung dahin, dass der Partei vor Erlassung eines Berichtigungsbescheides Parteiengehör gewährt werden müsse, handelt es sich doch bei der Frage der Voraussetzungen einer Berichtigung in der Regel um bloße Rechtsfragen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1989

RS Vwgh 1989/3/8 88/03/0189

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0140 E 8. Oktober 1984 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat seiner Überprüfung den angefochtenen Bescheid in der Fassung, den er durch einen Berichtigungsbescheid erhalten hat, zugrundezulegen. (Hinweis auf E vom 28.2.1974, 1631/73) Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1989

RS Vwgh 1989/3/8 89/03/0013

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1841/73 E 13. Februar 1974 VwSlg 8554 A/1974 RS 2 Stammrechtssatz § 62 Abs 4 AVG setzt einen fehlerhaften Verwaltungakt mit der Maßgabe voraus, daß eine auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeit sowie deren Offenkundigkei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1989

RS Vwgh 1989/3/8 89/03/0013

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17;AVG §62 Abs4;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ausführungen über die Zulässigkeit einer Berichtigung der Tatzeit einer Übertretung des § 5 Abs 2 StVO durch die Berufungsbehörde mit Berichtigungsbescheid (hier: Erkennbarkeit der richtigen Tatzeit aus der Anzeige; die Unterlassung der Aktenein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1989

RS Vwgh 1989/3/8 89/03/0013

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3240/53 E 27. Februar 1957 VwSlg 4293 A/1957 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid, der auf einer für die Partei klar erkennbaren, offenkundig unrichtigen Sachverhaltsannahme beruht, die von der Behörde - bei entsprechender Aufmerksamkeit (gemäß der Aktenlage) - bereits bei der Erlassung des Bescheides hätte vermieden werden können... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1989

RS Vwgh 1989/3/8 89/03/0013

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: In einem Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid kann auf das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen die Bestrafung des Bf mit dem berichtigten Bescheid richtet, nicht eingangen werden (Hinweis E 1.7.1983, 83/02/0165). Sc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1989

RS Vwgh 1989/3/8 89/03/0013

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §45;
Rechtssatz: Auch ein Bescheid, mit dem von der Fortführung eines Verwaltungsstrafverfahrens abgesehen und die Einstellung verfügt wird, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 62 Abs 4 AVG jederzeit von Amts wegen berichtigt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989030013.X04 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1989

RS Vwgh 1989/2/28 88/04/0217

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/01/0056 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11179 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Ein Berichtigungsbescheid bildet zwar grundsätzlich mit dem berichtigten Bescheid eine rechtliche Einheit; er tritt jedoch nicht an die Stelle des berichtigten Bescheides und kann überhaupt nur dann Rechtswirkungen entfalten, wenn er sich auf einen Bescheid im... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/2/22 88/03/0148

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 14. September 1987 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 13. August 1987 gegen 14,40 Uhr als Lenker des Lkws mit dem Kennzeichen nn968 mit Anhänger mit dem Kennzeichen nn739 auf der L 602 in Stangersdorf (Fahrtrichtung Norden) auf Höhe Strkm 7,8 das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lkw-Zuges 1) Fahrzeug von 16.000 kg um 2.900 kg, 2) Anhänger von 22.000 kg um 2.800 kg durch die Beladung überschritten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1989

TE Vwgh Erkenntnis 1989/2/22 88/03/0150

In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten, auf Art. 131a B-VG gestützten Beschwerde bekämpft der Beschwerdeführer zwei am 2. Juli 1988 von Beamten der Bundespolizeidirektion Innsbruck gesetzte Maßnahmen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, und zwar die vorläufige Abnahme seines Führerscheines und die Beschlagnahme seines Pkws. Er beantragt, diese Maßnahmen kostenpflichtig für rechtswidrig zu erklären. Die belangte Behörde erstattete eine Gegenschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 88/03/0150

Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1AVG §62 Abs4VStG §37 Abs2
Rechtssatz: Wird in einem dem Besch bei der Beh ausgehändigten Sicherstellungsauftrag auf eine Sicherstellung durch Bestellung des Pkws des Besch als Pfand kein Bezug genommen, so kann schon aus diesem Grunde in diesem schriftlichen Sicherstellungsauftrag keine "Sanierung der drei Tage zuvor erfolgten - rechtsu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 88/03/0148

Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4AVG §66 Abs4KFG 1967 §101 Abs1 litaKFG 1967 §102 Abs1VStG §31 Abs1VStG §32 Abs2
Rechtssatz: Die Berichtigung eines Tatbestandselementes durch die Berufungsbehörde setzt voraus, dass innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist eine entsprechende Verfolgungshandlung hinsichtlich dieses Merkmales erfolgt ist. Dies ist dann der Fall, wenn aus ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/2/22 87/01/0186

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ist zu erkennen, auf welche Gesetzesstelle sich der Bescheid gestützt hat, so liegt in der fehlerhaft unvollständigen Zitierung einer Gesetzestelle keine inhaltliche Rechtswidrigkeit (hier hat die Beh ihren Bescheid auf "§ 66 Abs 4" WaffG gestützt). Diese Gesetzesstelle ist nicht existent, di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1989

RS Vwgh 1989/1/30 88/10/0151

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Die von der Rechtsmittelbehörde in Anwendung des § 62 Abs 4 AVG vorgenommene Ergänzung des Schuldspruches durch Einfügung des fehlenden Tatzeitpunktes ist zulässig, wenn - wie im Beschwerdefall - durch die dreimalige Anführung des Tatzeitpunktes in der Bescheidbegründung es nicht zweifelhaft ist, dass die Berufungsbehörde diesen Zeitpunkt (Tag) als ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1989

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