RS Vwgh 1989/2/22 88/03/0150

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1989
beobachten
merken

Index

Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1
AVG §62 Abs4
VStG §37 Abs2

Rechtssatz

Wird in einem dem Besch bei der Beh ausgehändigten Sicherstellungsauftrag auf eine Sicherstellung durch Bestellung des Pkws des Besch als Pfand kein Bezug genommen, so kann schon aus diesem Grunde in diesem schriftlichen Sicherstellungsauftrag keine "Sanierung der drei Tage zuvor erfolgten - rechtsunwirksamen - mittelbaren, mündlichen Verbindung des Bescheides erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030150.X04

Im RIS seit

24.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten