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Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §62 Abs1Rechtssatz
Wird in einem dem Besch bei der Beh ausgehändigten Sicherstellungsauftrag auf eine Sicherstellung durch Bestellung des Pkws des Besch als Pfand kein Bezug genommen, so kann schon aus diesem Grunde in diesem schriftlichen Sicherstellungsauftrag keine "Sanierung der drei Tage zuvor erfolgten - rechtsunwirksamen - mittelbaren, mündlichen Verbindung des Bescheides erblickt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030150.X04Im RIS seit
24.07.2020Zuletzt aktualisiert am
24.07.2020