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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Fortgesetztes Verfahren:88/18/0363 E 15. Dezember 1989;Rechtssatz
Es besteht keine Gesetzesbestimmung dahin, dass der Partei vor Erlassung eines Berichtigungsbescheides Parteiengehör gewährt werden müsse, handelt es sich doch bei der Frage der Voraussetzungen einer Berichtigung in der Regel um bloße Rechtsfragen.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche BeurteilungAbstandnahme vom ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180033.X01Im RIS seit
27.09.2007Zuletzt aktualisiert am
13.06.2010