RS Vwgh 1989/6/27 89/05/0033

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Veröffentlicht am 27.06.1989
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
BauRallg;

Rechtssatz

Irrtümliche, von den Projektunterlagen abweichende Längenangaben über das geplante Bauwerk in der Verhandlungsschrift, die Bestandteil des Bescheides wurden, sind einer Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG zugänglich, ohne dass vor Erlassung des Berichtigungsbescheides eine mündliche Verhandlung bzw eine Befragung der seinerzeit anwesend gewesenen Personen erfolgen müsste.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050033.X01

Im RIS seit

27.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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