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L82000 BauordnungNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Irrtümliche, von den Projektunterlagen abweichende Längenangaben über das geplante Bauwerk in der Verhandlungsschrift, die Bestandteil des Bescheides wurden, sind einer Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG zugänglich, ohne dass vor Erlassung des Berichtigungsbescheides eine mündliche Verhandlung bzw eine Befragung der seinerzeit anwesend gewesenen Personen erfolgen müsste.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050033.X01Im RIS seit
27.03.2007