Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/10/0013 Vorgeschichte:86/10/0152 E 22. Dezember 1986; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0082 E 22. Mai 1985 VwSlg 11775 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 62 Abs 4 ist die Berichtigung eines Bescheides der Unterbehörde durch die Berufungsbehörde zulässig (H... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die offenbar irrige Zitierung einer nicht existenten
Norm: stellt keine relevante Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides dar. Schlagworte Verwaltungsvorschrift Mängel im
Spruch: falsche Subsumtion der Tat European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0175/71 E 10. September 1971 RS 2 Stammrechtssatz Die zu berichtigende Unrichtigkeit muss offenkundig und damit für jene Personen ohne weiteres erkennbar sein, für die der Bescheid bestimmt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987080257.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VStG §64 Abs1;VStG §64 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Wird bei der Entscheidung über eine Berufung gegen ein Straferkenntnis, in dem mehrere Übertretungen gleichzeitig zur Last gelegt wurden, über eine der bekämpften Übertretungen im
Spruch: des Berufungsbescheides (irrtümlich) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Auch ein berichtigungsfähiger Fehler des angefochtenen Bescheides kann zu dessen Aufhebung durch den VwGH führen, solange eine Berichtigung nicht erfolgt ist. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 29. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe am 15. September 1985 um ca. 13.30 Uhr auf der Oed in Bergen, Bezirksstraße, von Haibach/D. kommend, in Rich-tung Hartkirchen, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw bei Straßenkilometer 5,6 in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei er der um 14.00 Uhr bei dem genannten Straßenkilometer an ihn ergangenen Aufford... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §19;VStG §44a litc;VStG §44a lite;VStG §44a Z3 impl;VStG §44a Z5 impl;VStG §48 Abs1 Z5;VStG §48 Abs1 Z6;VStG §64 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Behörde beim Errechnen der Summe der vom Beschuldigten zu zahlenden Geldstrafen und Kostenbeiträge ein - gemäß § 62 Abs 4 AVG berichtigbarer - Rechenfehler unterlaufen, so kann d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Selbst wenn die Berichtigung eines Berufungsbescheides lautet: "Gemäß § 66 Abs 4 AVG 1950 wird der Berufung keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis in seinen Teilen a) und b) mit der Maßgabe bestätigt, als das behördliche Kennzeichen des Pkw's W... lautet." (ergänze: statt N ... ), handelt es sich im Kern um eine Berichtigung. Es ka... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §35 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung eines Bescheides gem § 62 Abs 4 AVG kann auch noch während eines Verfahrens, das auf Grund einer gegen den Bescheid erhobenen Beschwerde vor dem VwGH an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1631/73 E 28. Februar 1974 RS 3 Stammrechtssatz Die Erlassung eines Berichtigungsbescheides iSd § 62 Abs 4 AVG bewirkt nicht, daß dieser an die Stelle des fehlerhaften Bescheides tritt. Ein Berichtungsbescheid bildet vielmehr mit dem von ihm berichtigten Bescheid eine Einheit. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Erlassung eines Berichtigungsbescheides kann keine Rechtsverletzung eintreten, wenn der berichtigte Bescheid dem Bf noch gar nicht zugestellt wurde. Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und
Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ein auf § 62 Abs 2 AVG 1950 gestützter Berichtigungsbescheid ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Da er mit dem Verfahren, das mit dem berichtigten Bescheid abgeschlossen wurde, im Zusammenhang steht, unterliegt der Berichtigungsbescheid jenem Instanzenzug, der für die Hauptsache gilt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AVG §62 Abs4;StrSchG 1969 §38a Abs1 idF 1986/396;VwGG §43 Abs7 impl;
Rechtssatz: Die auf einer unrichtigen Lösung der Rechtsfrage beruhende Anerkennung eines Vermögensnachteiles als (hier: gemäß StrSchG § 38 a, Reaktorunfall Tschernobyl) entschädigungspflichtiger Schaden kann nicht als ein der Berichtigung gemäß AVG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/04/0093 E 28. Mai 1982 VwSlg 10749 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz Der § 62 Abs 4 AVG 1950 bietet keine Handhabe für eine inhaltlich berichtigende oder erklärende Auslegung des Spruches oder der
Begründung: eines Bescheides. Ebenso wenig kann auf Grund dieser Gesetzesstelle eine unrichtige... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: ADV;AVG §62 Abs4 idF 1982/199;
Rechtssatz: Hat sich die Behörde bei ihrer Berichtigung nicht auf den durch die Novelle, BGBl 1982/199, ergänzend in § 62 Abs 4 AVG aufgenommenen Tatbestand einer offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb bei der automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhenden Unrichtigkeit berufen, ist auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/07/0011 E 10. Juni 1986 RS 4 Stammrechtssatz Eine offenkundige Unrichtigkeit liegt vor, wenn sie zumindest für jene Person ohne weiteres erkennbar ist, für die der Bescheid bestimmt ist (Hinweis E 3.2.1984, 83/17/0197). European Case La... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4 impl;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0136 B 19. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Von einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den der Gerichtshof offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, dh also wenn ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend ist, wenn die Personen, für die der Bescheid bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Eine Bescheidberichtigung kann seit der Nov BGBl. Nr. 299/1984 infolge Hemmung der Frist für die Zeit eines Verfahrens vor dem VwGH auch nach Ablauf der 3-jährigen Frist des § 31 Abs 3 1.Satz VStG erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985100019.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0115 E 4. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Die Berichtigung ist auf jene Fälle der Fehlerhaftigkeit von Bescheiden eingeschränkt, in denen die Unrichtigkeit eine offenkundige ist, wobei es allerdings ausreichend ist, wenn die Personen, für die der Bescheid bestimmt ist, die Unrichtigkeit des Bescheides erkennen können, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/03/0171 E 23. April 1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist, wenn der Ausspruch der ersten Instanz fehlerhaft ist, verpflichtet, dies in ihrem Abspruch richtig zu stellen da sie sonst ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit b... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. März 1980 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. März 1980 von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr in Wien 1, Walfischgasse 1, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kombinationskraftwagen geparkt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln gekennzeichnetes Halteverbot bestanden habe; er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 begangen. Gegen diese Strafverfügung erhob der Beschw... mehr lesen...
Index: KFG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37AVG §62 Abs4AVG §66 Abs4StVO 1960 §24 Abs1 litaVStG §44a litaVStG §44a Z1VwGG §43 Abs7
Rechtssatz: Wird in Ausübung der Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG die Bezeichnung des Tatortes in einem Bescheid geändert (hier: von Wien 1, Walfischgasse 3 auf Wien 1, Walfischgasse 1), so liegt keine Auswechslung des Tator... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;AVG §71 Abs1 lita;
Rechtssatz: Zwischen den Bestimmungen der §§ 71 und 62 Abs 4 AVG 1950 besteht keine Rechtsähnlichkeit dahin, dass die Anordnung im § 71 Abs 1 lit a AVG 1950 ("ohne ihr Verschulden") deshalb weginterpretiert werden könnte, weil im § 62 Abs 4 AVG 1950 ein behördliches Versehen zum Anlass einer Berichtigung genommen werden kann. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1497/67 E 17. April 1969 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, dieser Berichtigungsbescheid vom Bfr aber unangefochten gelassen, so hat der VwGH den berichtigten Bescheid seiner Überprüfung zug... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §33 Abs1;VwGG §35 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 litb;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0007 B VS 10. Dezember 1986 VwSlg 12329 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Die Berichtigung eines Bescheides gem § 62 Abs 4 AVG kann auch noch während eines Verfahrens, das auf Grund einer gegen den Bescheid erhobenen Beschwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/01/0056 E 12. Oktober 1983 VwSlg 11179 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Ein Berichtigungsbescheid bildet zwar grundsätzlich mit dem berichtigten Bescheid eine rechtliche Einheit; er tritt jedoch nicht an die Stelle des berichtigten Bescheides und kann überhaupt nur dann Rechtswirkungen entfalten, wenn er sich auf einen Bescheid im... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs4;VStG §46 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Bescheid vorliegt ist ausschließlich nach OBJEKTIVEN Gesichtspunkten zu beurteilen, also danach, ob für jedermann (demnach auch für den VwGH) erkennbar ist, dass es sich um einen Bescheid handelt und daher auch, welcher Behörde da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs3;AVG §62 Abs4;VStG §46 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Bundesverfassung lässt bestimmte Merkmale erkennen, die einerseits von der einfachen Gesetzgebung als für den Bescheidbegriff wesentlich vorgeschrieben werden müssen und andererseits in Anwendung und Auslegung der einfach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §62 Abs4;
Rechtssatz: Bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 62 Abs 4 AVG 1950 ist auch eine Berichtigung hinsichtlich der bescheiderlassenden Behörde zulässig. (Hinweis auf B VS 10.12.1986, 86/11/0007) (hier: Bescheidentwurf mit Für die Landesregierung gefertigt, die mittels automationsunterstützte Datenverarbeitung erstellte Ausfertigung wurde mit... mehr lesen...