RS Vwgh 1989/12/15 85/18/0122

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/67 E 17. April 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, dieser Berichtigungsbescheid vom Bfr aber unangefochten gelassen, so hat der VwGH den berichtigten Bescheid seiner Überprüfung zugrunde zu legen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985180122.X02

Im RIS seit

01.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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