RS Vwgh 1989/3/8 89/03/0013

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Veröffentlicht am 08.03.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

In einem Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid kann auf das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen die Bestrafung des Bf mit dem berichtigten Bescheid richtet, nicht eingangen werden (Hinweis E 1.7.1983, 83/02/0165).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030013.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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