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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
In einem Verfahren über eine Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid kann auf das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen die Bestrafung des Bf mit dem berichtigten Bescheid richtet, nicht eingangen werden (Hinweis E 1.7.1983, 83/02/0165).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030013.X05Im RIS seit
11.07.2001