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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17;Rechtssatz
Ausführungen über die Zulässigkeit einer Berichtigung der Tatzeit einer Übertretung des § 5 Abs 2 StVO durch die Berufungsbehörde mit Berichtigungsbescheid (hier: Erkennbarkeit der richtigen Tatzeit aus der Anzeige; die Unterlassung der Akteneinsicht, die von der Behörde nicht verweigert wurde, geht zu Lasten der Partei).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989030013.X03Im RIS seit
11.07.2001